Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge im Jahr 2020
Antrag nach BayDSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine einfache schriftliche Auskunft über die Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge des Polizeipräsidiums München im Jahr 2020.
Wenn möglich 1) aufgeschlüsselt pro Monat und 2) die Gesamtsumme pro Jahr.
Ich Verweise auf zwei inhaltsgleiche Anfragen, die ebenfalls kostenfrei beantwortet wurden:
1) Polizeipräsidium Bonn
https://fragdenstaat.de/a/208958
2) Polizeiinspektion Prüm
https://fragdenstaat.de/a/209022
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum10. März 2021
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13. April 2021
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