Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge im Jahr 2020

Die Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge des Polizeipräsidiums Bonn im Jahr 2020.

Wenn möglich aufgeschlüsselt pro Monat, ansonsten reicht die Gesamtsumme pro Jahr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge im Jahr 2020 [#208958]
Datum
17. Januar 2021 21:06
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge des Polizeipräsidiums Bonn im Jahr 2020. Wenn möglich aufgeschlüsselt pro Monat, ansonsten reicht die Gesamtsumme pro Jahr.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208958/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Bonn
Kein Nachrichtentext
Von
Polizeipräsidium Bonn
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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z.Hd. [geschwärzt] [#208958] z.Hd. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für die korrekte Beantw…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
z.Hd. [geschwärzt] [#208958]
Datum
11. Februar 2021 14:44
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
z.Hd. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für die korrekte Beantwortung meiner IFG NRW Anfrage. Bleiben Sie gesund :) [geschwärzt] Request Number: 208958 Reply To: [geschwärzt] Upload large files for this request here: [geschwärzt] Post Address: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]