Krankengeldbezug bei Mindestbeitragsbemessungsgrenze

Informationen darüber, ob bei einem Mindestbeitrag von 1/90 nach § 240 Abs. 5 S. 1 SGB V der Krankengeldbezug im Fall der Fälle möglich ist?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2018
  • Frist
    23. November 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen da…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Krankengeldbezug bei Mindestbeitragsbemessungsgrenze [#34135]
Datum
20. Oktober 2018 10:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, ob bei einem Mindestbeitrag von 1/90 nach § 240 Abs. 5 S. 1 SGB V der Krankengeldbezug im Fall der Fälle möglich ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Oktober 2018. Die von Ihnen genannten Rechts…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Krankengeldbezug bei Mindestbeitragsbemessungsgrenze [#34135]
Datum
26. Oktober 2018 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Pflegeversicherung33508RelevanteEinna.eml
19,9 KB
image002.jpg
1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Oktober 2018. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Frage zum Anspruch auf Krankengeld wurde bereits mit E-Mail vom 11. Oktober 2018 beantwortet (s. Anlage). Eine andere Antwort dazu kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen. Mit freundlichen Grüßen