Krankenhausauslastung / Intensivbetten

Entsprechend der Corona-LVO M-V des Landes Mecklenburg-Vorpommern (mit Gültigkeit vom 19.4.2021) dürfen Personen mit Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, sowie Eigentümer von Land auf dem Gebiet des Bundeslandes nicht nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen. Diese Maßnahme wurde mit Blick auf den Gesundheitsschutz aufgrund zunehmender Covid-19 Inzidenzen und einer etwaigen Überlastung der Krankenhauskapazitäten getroffen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, mir mitzuteilen, (1) welcher Anteil an den stationären Plätzen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern von mit Covid-19 infizierten Personen belegt wird, die ihren Hauptwohnsitz NICHT in Mecklenburg-Vorpommern haben; (2) welcher Anteil an den Intensivbetten der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern von mit Covid-19 infizierten Personen belegt wird, die ihren Hauptwohnsitz NICHT in Mecklenburg-Vorpommern haben; (3) wie hoch der Anteil der in Mecklenburg-Vorpommern mit Sars-Cov 2 positiv getesteten Personen ist, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben.

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  • Datum
    19. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Krankenhausauslastung / Intensivbetten [#218766]
Datum
19. April 2021 18:54
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entsprechend der Corona-LVO M-V des Landes Mecklenburg-Vorpommern (mit Gültigkeit vom 19.4.2021) dürfen Personen mit Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, sowie Eigentümer von Land auf dem Gebiet des Bundeslandes nicht nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen. Diese Maßnahme wurde mit Blick auf den Gesundheitsschutz aufgrund zunehmender Covid-19 Inzidenzen und einer etwaigen Überlastung der Krankenhauskapazitäten getroffen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, mir mitzuteilen, (1) welcher Anteil an den stationären Plätzen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern von mit Covid-19 infizierten Personen belegt wird, die ihren Hauptwohnsitz NICHT in Mecklenburg-Vorpommern haben; (2) welcher Anteil an den Intensivbetten der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern von mit Covid-19 infizierten Personen belegt wird, die ihren Hauptwohnsitz NICHT in Mecklenburg-Vorpommern haben; (3) wie hoch der Anteil der in Mecklenburg-Vorpommern mit Sars-Cov 2 positiv getesteten Personen ist, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218766/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Krankenhausauslastung / Intensivbetten [#218766]
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Krankenhausauslastung / Intensivbetten [#218766]
Datum
19. April 2021 18:57
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
56,0 KB
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Krankenhausauslastung / Intensivbetten [#218766]
Datum
21. April 2021 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
WG: Ihre Anfrage/hier: Hinweise zum Verfahren Sehr Antragsteller/in bitte berücksichtigen Sie, dass auch aus Date…
Sehr Antragsteller/in bitte berücksichtigen Sie, dass auch aus Datenschutzgründen Anträge auf Information nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nur in brieflicher Form (bzw. per FAX) gestellt und beschieden werden können. Dies mag aber bei Ihrer dreiteiligen Email-Anfrage zu Personen ohne Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern dahingestellt bleiben, da die abgefragten Informationen in Bezug auf die aktuelle Covid-Pandemie jedenfalls im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit nicht verfügbar sind. Zur Bedeutung von Reisen und Kontakten für die Verbreitung von Corona-Viren und die Verarbeitung von Infektionsdaten verweise ich überdies auf die Internetseite des Robert Koch-Institutes. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie eine formelle Bescheidung Ihres Antrages wünschen oder Ihren Antrag als erledigt betrachten wollen. Mit freundlichen Grüßen