Krankenhausauslastung / Intensivbetten
Entsprechend der Corona-LVO M-V des Landes Mecklenburg-Vorpommern (mit Gültigkeit vom 19.4.2021) dürfen Personen mit Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, sowie Eigentümer von Land auf dem Gebiet des Bundeslandes nicht nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen. Diese Maßnahme wurde mit Blick auf den Gesundheitsschutz aufgrund zunehmender Covid-19 Inzidenzen und einer etwaigen Überlastung der Krankenhauskapazitäten getroffen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, mir mitzuteilen, (1) welcher Anteil an den stationären Plätzen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern von mit Covid-19 infizierten Personen belegt wird, die ihren Hauptwohnsitz NICHT in Mecklenburg-Vorpommern haben; (2) welcher Anteil an den Intensivbetten der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern von mit Covid-19 infizierten Personen belegt wird, die ihren Hauptwohnsitz NICHT in Mecklenburg-Vorpommern haben; (3) wie hoch der Anteil der in Mecklenburg-Vorpommern mit Sars-Cov 2 positiv getesteten Personen ist, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Information nicht vorhanden
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Datum19. April 2021
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21. Mai 2021
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