Krankheitsstand Berliner Verwaltung

Informationen zum durchschnittlichen Krankenstand in der Berliner Verwaltung (Senat und Bezirke) in den letzten Jahren (2018-2021).

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort hat mir einen Hinweis auf die Website gegeben, auf der ich Informationen gefunden habe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Krankheitsstand Berliner Verwaltung [#234766]
Datum
7. Dezember 2021 09:27
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum durchschnittlichen Krankenstand in der Berliner Verwaltung (Senat und Bezirke) in den letzten Jahren (2018-2021).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234766/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Krankheitsstand Berliner Verwaltung [#234766]
Datum
7. Dezember 2021 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in An…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Krankheitsstand Berliner Verwaltung [#234766]
Datum
7. Dezember 2021 10:47
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234766/

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen erbetenen Informationen werden hier nicht…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Krankheitsstand Berliner Verwaltung [#234766]
Datum
8. Dezember 2021 13:53
Status
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen erbetenen Informationen werden hier nicht vorgehalten. Ich bitte Sie, sich mit Ihrem Anliegen an die Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu wenden, Tel: 030/ 9020-2375. https://www.berlin.de/sen/finanzen/personal/personalstatistik/artikel.13543.php Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen