Krankmeldung für Kinderbetreuung

Der Kinderarzt verlangt jetzt noch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, damit er die Krankmeldung für die Kinderbetreuung ausstellen kann. Wieso das denn? Der Arbeitgeber weiss gar nicht was von ihm verlangt wird?

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  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Krankmeldung für Kinderbetreuung [#208192]
Datum
8. Januar 2021 12:03
An
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Kinderarzt verlangt jetzt noch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, damit er die Krankmeldung für die Kinderbetreuung ausstellen kann. Wieso das denn? Der Arbeitgeber weiss gar nicht was von ihm verlangt wird?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208192/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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abgeschlossen Anfragenr: 208192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser An…
An Gesundheitsamt Kreis Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Krankmeldung für Kinderbetreuung [#208192]
Datum
8. Juli 2021 11:45
An
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
abgeschlossen Anfragenr: 208192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208192/