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Krebstherapie

bitte teilen Sie mir mit, warum beispielsweise in Israel "Krebserkrankungen" eine Seltenheit sind und nur etwa 200 Personen im Jahr daran sterben. Als Therapie wird die Umstellung auf eine gesunde Ernährung, sowie die Entgiftung von Körper, Geist und Seele angewandt. Wieso bekommen Europäer Senfgas verabreicht? Auf welche wissenschaftlichen Studien etc. wird diese Behandlung durchgeführt. Warum orientiert man sich nicht an der offensichtlich erfolgreichen Behandlung in Israel? Wie ist ihre Definition der "Krebserkrankung", wie entsteht "Krebs". In wieweit wurde die Luftverunreinigung durch Chemtrails bezüglich der Entstehung von Krebs untersucht, welche Studien etc. liegen Ihnen hierzu vor.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen Sie mi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Krebstherapie [#129003]
Datum
8. April 2019 15:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit, warum beispielsweise in Israel "Krebserkrankungen" eine Seltenheit sind und nur etwa 200 Personen im Jahr daran sterben. Als Therapie wird die Umstellung auf eine gesunde Ernährung, sowie die Entgiftung von Körper, Geist und Seele angewandt. Wieso bekommen Europäer Senfgas verabreicht? Auf welche wissenschaftlichen Studien etc. wird diese Behandlung durchgeführt. Warum orientiert man sich nicht an der offensichtlich erfolgreichen Behandlung in Israel? Wie ist ihre Definition der "Krebserkrankung", wie entsteht "Krebs". In wieweit wurde die Luftverunreinigung durch Chemtrails bezüglich der Entstehung von Krebs untersucht, welche Studien etc. liegen Ihnen hierzu vor.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundli…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Krebstherapie [#129003]
Datum
9. April 2019 09:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrtAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Krebstherapie“ vom 08.04.2019 (#129003) wurde vo…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Krebstherapie [#129003]
Datum
18. Mai 2019 10:23
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Krebstherapie“ vom 08.04.2019 (#129003) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Krebstherapie“ vom 08.04.2019 (#129003) wurde vo…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Krebstherapie [#129003]
Datum
5. Juni 2019 00:23
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Krebstherapie“ vom 08.04.2019 (#129003) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 8. April 2019. Zu Ihren Fragen liegen dem Bund…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Krebstherapie [#129003]
Datum
5. Juni 2019 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 8. April 2019. Zu Ihren Fragen liegen dem Bundesministerium für Gesundheit keine Erkenntnisse vor. Ich rege an, dass Sie sich an den Krebsinformationsdienst (KID) am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg wenden. Der KID wird u.a. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und hat die Aufgabe, Krebskranken, deren Angehörigen sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern umfassende und qualitätsgeprüfte Informationen zu allen krebsbezogenen Themen per Telefon, E-Mail, Internet, in Broschüren und im Rahmen von Veranstaltungen zugänglich zu machen. Der KID ist täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr über die kostenfreie Rufnummer 0800 - 420 30 40 oder per E-Mail über <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> erreichbar. Darüber bietet der KID eine Vielzahl krebsbezogener Informationen auf seiner Web-Seite https://www.krebsinformationsdienst.de/. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Ein Hinweis noch: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.