Kreditgeber der öffentlichen Hand
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
es scheint so geregelt zu sein, dass Bürger nicht erfahren dürfen, bei welchen Banken eine Kommune, ein Bundesland oder die Bundesrepublik Deutschland bzw. eine in deren Auftrag handelnde Institution oder Körperschaft Kredite aufgenommen hat. Auf welchen gesetzlichen Regelungen basiert diese Geheimhaltung?
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. Januar 2012
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14. Februar 2012
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