Kreditgeber der öffentlichen Hand

Sehr geehrte Damen und Herren,
es scheint so geregelt zu sein, dass Bürger nicht erfahren dürfen, bei welchen Banken eine Kommune, ein Bundesland oder die Bundesrepublik Deutschland bzw. eine in deren Auftrag handelnde Institution oder Körperschaft Kredite aufgenommen hat. Auf welchen gesetzlichen Regelungen basiert diese Geheimhaltung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2012
  • Frist
    14. Februar 2012
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Dieter Hofmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Dieter Hofmann
Betreff
Kreditgeber der öffentlichen Hand
Datum
3. Januar 2012 12:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrte Damen und Herren, es scheint so geregelt zu sein, dass Bürger nicht erfahren dürfen, bei welchen Banken eine Kommune, ein Bundesland oder die Bundesrepublik Deutschland bzw. eine in deren Auftrag handelnde Institution oder Körperschaft Kredite aufgenommen hat. Auf welchen gesetzlichen Regelungen basiert diese Geheimhaltung?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Dieter Hofmann Postanschrift Dieter Hofmann << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Hofmann
Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG - Kreditgeber deröffentlichen Hand Sehr geehrter Herr Hofman, Ihre Anfrage wurde an das Bundesministerium der…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Kreditgeber deröffentlichen Hand
Datum
4. Januar 2012 12:01
Status
Unbekannt
Sehr geehrter Herr Hofman, Ihre Anfrage wurde an das Bundesministerium der Finanzen abgegeben. Az: O3 - 020 809 II - Hofmann, Dieter Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter Knott Bundesministerium des Innern - Bürgerservice - E-Mail: <<email address>> www.bmi.bund.de www.d115.de

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Dieter Hofmann
AW: IFG - Kreditgeber deröffentlichen Hand Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage &q…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Dieter Hofmann
Betreff
AW: IFG - Kreditgeber deröffentlichen Hand
Datum
20. Februar 2012 09:56
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kreditgeber der öffentlichen Hand" vom 03.01.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage, 9 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Dieter Hofmann Postanschrift Dieter Hofmann << Address removed >> << Address removed >>