Kreis Offenbach: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 63110, 63128, 63150, 63165, 63179, 63225, 63263, 63303, 63322, 63329, 63500, 63512, 63533 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Beetz
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen…
An Kreis Offenbach - FD Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum Details
Von
Sebastian Beetz
Betreff
Kreis Offenbach: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239730]
Datum
2. Februar 2022 18:16
An
Kreis Offenbach - FD Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!) Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 63110, 63128, 63150, 63165, 63179, 63225, 63263, 63303, 63322, 63329, 63500, 63512, 63533 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Beetz Anfragenr: 239730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239730/ Postanschrift Sebastian Beetz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Beetz

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Kreis Offenbach - FD Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum
Ihre Nachricht Guten Tag und ganz herzlichen Dank für ihre Nachricht! Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen lei…
Von
Kreis Offenbach - FD Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum
Betreff
Ihre Nachricht
Datum
2. Februar 2022 18:16
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag und ganz herzlichen Dank für ihre Nachricht! Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen leidet nicht nur unsere telefonische Erreichbarkeit, sondern es ist uns auch leider nicht mehr möglich, uns mit allen akut von Corona Betroffenen (Infizierte und deren Kontaktpersonen) telefonisch oder schriftlich in Verbindung zu setzen. Durch eine Vielzahl früherer Anfragen kennen wir allerdings die drängendsten Fragen und wollen mit dem anhängenden Informationsblatt die entsprechenden Antworten geben. Informationsblatt für positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 Getestete, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen Nachfolgend erklären wir Ihnen alles Wichtige für die nächsten Tage: Für Positiv Getestete gilt: · Bitte bleiben Sie in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung. · Halten Sie Abstand von anderen Hausmitbewohnern, auch von Ihrer Familie (sofern möglich). · Halten Sie sich zu jedem Zeitpunkt allein im Zimmer auf (sofern möglich). · Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und lüften Sie Ihr Zimmer mehrfach am Tag. So können Sie verhindern, dass sich andere Leute anstecken. · Nutzen Sie Lieferdienste für Lebensmittel und Medikamente oder fragen Sie Bekannte, damit Sie das Haus/Wohnung nicht verlassen müssen. · Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt medizinisch beraten. Von diesem bekommen Sie auch eine Krankmeldung, wenn Sie Symptome haben. · Wenn Sie sich sehr krank fühlen und Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist (zum Beispiel am Wochenende), können Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) kontaktieren unter der Nummer: 116117. · Wenn es Ihnen sehr schlecht geht (zum Beispiel mit starker Luftnot), können Sie ins Krankenhaus gehen. Falls Sie den Rettungsdienst benötigen, wählen Sie die Notfallnummer 112, sagen Sie bitte direkt am Telefon, dass Sie Corona haben. Information für weitere Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes Bitte informieren Sie Ihre engen Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes und Wohngemeinschaft selbständig. Bitte schauen Sie als positiv getestete Person, Haushaltsangehöriger oder weiterer Kontaktperson in den nachfolgenden Informationen nach, wie lange Sie zuhause bleiben müssen. Das Gesundheitsamt wird sich nicht mehr bei Ihnen melden. Auch Sie müssen sich nicht bei uns melden. Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell oder PCR Test (Nach § 6 (1) der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen) Isolation: 10 Tage ab dem Tag des Abstrichs. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht mehr erforderlich. Verkürzung: Frühestens ab 7. Tag nach Testung in einer Teststelle (Schnelltest oder PCR Test) (Beispiel: Erster Test 12.11. & 2. Test frühestens am 19.11.) Sie können die Isolation sofort verlassen, wenn der Test negativ ist oder positiv mit einem CT-Wert von größer/ gleich 30. Ist der Test positiv mit einem CT-Wert kleiner als 30 oder ist kein CT-Wert angegeben, müssen Sie die vollen 10 Tage zuhause bleiben. Testmöglichkeiten: www.corona-test-hessen.de<http://www.corona-test-hessen.de> Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (z.B. Partner, Eltern, Kinder usw.) (Nach § 6 (2) der CoSchuV des Landes Hessen) Isolation: Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Verkürzung: (Schnelltest oder PCR Test) frühestens ab 7. Tag nach Testung in einer Teststelle Schülerinnen/Schüler sowie Kleinkinder frühestens ab 5. Tag nach Testung in einer Teststelle Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige und befreit sind Personen mit folgendem Nachweis: · dreifach geimpft · genesen und doppelt geimpft · doppelt geimpft und genesen · geimpft, genesen, geimpft · frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) · frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR Tests) · genesen und frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Hausstandes (Nach § 7 CoSchuV der des Landes Hessen) Wenn innerhalb von zehn Tagen nach dem maßgeblichen Kontakt typische Symptome einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wie Fieber, trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht) oder Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns auftreten, sind Sie verpflichtet, unverzüglich einen Test auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Freitestungen (Nach § 6 Abs. 9 CoSchuV bzw. § 7 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 9 CoSchuV) Nur in einem zugelassenen Testzentrum möglich. www.corona-test-hessen.de<http://www.corona-test-hessen.de> Welche Unterlagen werden benötigt? ·Nachweis der ersten PCR-Testung ·Krankenkassenkarte ·Impfnachweis ·Personalausweis Das Gesundheitsamt übernimmt keine Kosten! Hinweis: Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln. Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR Test möglich, und zwar nach 7 Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Allgemeine weitere Hinweise: Treten in einem Haushalt, während der bestehenden Quarantäne, weitere positive Infektionsfälle auf, verlängert sich die Quarantäne für die übrigen Haushaltsmitglieder nicht. Als Beginn der Quarantäne zählt der 1. Tag nach der Durchführung des Tests. Für dringende und unaufschiebbare Erledigungen, insbesondere zum Einkauf lebenswichtiger Artikel, darf die Quarantäne einmalig unterbrochen werden. Auch bei medizinischen Notfällen darf die Wohnung verlassen werden. Ihren Genesenen Nachweis bekommen Sie von Ihrem Hausarzt oder in der Apotheke. www.mein-apothekenmanager.de/<http://www.mein-apothekenmanager.de/> Bei Fragen zu Ihrem Gehalt und Arbeitsausfall informieren Sie sich bitte auf folgender Website: www.rp-darmstadt.hessen.de<http://www.rp-darmstadt.hessen.de> . Das Gesundheitsamt kann Ihnen dazu keine Hilfestellung leisten. Der Nachweis Ihres Positivtests oder der eines Familienmitgliedes im gleichen Haushalt reicht aus, um bei dem Regierungspräsidium Darmstadt durch den Arbeitgeber evtl. Lohnausfälle geltend zu machen. Ausführliche weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.kreis-offenbach.de/Themen/Gesundh...<http://www.kreis-offenbach.de/Themen/...> oder unter www.hessen.de<http://www.hessen.de> Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihr Gesundheitsamt FD 37 – Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum Gottlieb-Daimler-Straße 10 63128 Dietzenbach Tel.: +49 (0)6074 / 8180 – 2222 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.kreis-offenbach.de<http://www.kreis-offenbach.de/> Datenschutzhinweis: Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Kreis Offenbach, Ihre Rechte und Ansprechpartner gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter https://www.kreis-offenbach.de/Datens....