Kreise und Gemeinden mit IFG-Satzung

Eine Liste aller Gemeinden und Kreise im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, welche eine Informationsfreiheitssatzung erlassen haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. März 2019
  • Frist
    3. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste al…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreise und Gemeinden mit IFG-Satzung [#59782]
Datum
1. März 2019 10:16
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller Gemeinden und Kreise im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, welche eine Informationsfreiheitssatzung erlassen haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Darmstadt
Auskunftsbegehren vom 01.03.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in mir liegt Ihre Anfrage vom 01.03.2019, mit welchem S…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Auskunftsbegehren vom 01.03.2019
Datum
18. März 2019 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mir liegt Ihre Anfrage vom 01.03.2019, mit welchem Sie ein Auskunftsbegehren verfolgen, vor. Als koordinierende Stelle solcher Anfragen, bei denen eine fachliche Zuordnung nicht gegeben ist, habe ich Ihre Anfrage an die entsprechenden Dezernate weitergeleitet, mit der Bitte um schnelle Rückmeldung. Ein konkret zuständiges Dezernat für den Fachbereich des Informationsfreiheitsrechts besteht leider nicht. Sobald ich eine entsprechende Antwort der Dezernate bekommen habe, werde ich mich umgehend bei Ihnen melden, und Ihnen die gewünschte Liste mitteilen. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Ich bedanke mich bei Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Darmstadt
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E- Mail vom 01. März 2019, mit d…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG
Datum
26. März 2019 15:57
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E- Mail vom 01. März 2019, mit der Sie ein Auskunftsbegehren nach § 80 HDSIG verfolgen. Bei der Entscheidung über Ihren Antrag, bin ich gesetzlich verpflichtet, diesen schriftlich bekannt zu geben und zu begründen, vgl. § 87 Abs. 3 Satz 1 HDSIG. Ordnet das Gesetz die Schriftform an, kann dies nicht durch eine elektronische Übermittlung der Entscheidung ersetzt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Darmstadt
Auskunftsbegehren nach § 80 HDSIG Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Entscheidung über Ihren Antrag zur Beacht…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Auskunftsbegehren nach § 80 HDSIG
Datum
27. März 2019 13:32
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Entscheidung über Ihren Antrag zur Beachtung und Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen