Kreisstraße 48

- Informationen, ob die K 48 zwischen Neumagen-Dhron und Rivenich für den öffentlichen Verkehr nutzbar ist. Sollte dies nicht so sein, bitte ich um Erklärung, weswegen dies nicht möglich ist, da es sich hierbei um eine Kreisstraße handelt.

- Zeitplan für die Instandsetzung der Kreisstraße, da diese doch in einem desolaten Zustand zu sein scheint.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informatione…
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisstraße 48 [#230975]
Datum
11. Oktober 2021 18:48
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen, ob die K 48 zwischen Neumagen-Dhron und Rivenich für den öffentlichen Verkehr nutzbar ist. Sollte dies nicht so sein, bitte ich um Erklärung, weswegen dies nicht möglich ist, da es sich hierbei um eine Kreisstraße handelt. - Zeitplan für die Instandsetzung der Kreisstraße, da diese doch in einem desolaten Zustand zu sein scheint.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230975/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Sehr Antragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen die Fragen zur K 48. Die K 48 ist zwischen Rivenich und der Lan…
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Betreff
AW: [KV-BKS-WIL#2021101108000541] Kreisstraße 48 [#230975]
Datum
12. Oktober 2021 07:53
Status
Warte auf Antwort
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1,1 KB
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1,4 KB


Sehr Antragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen die Fragen zur K 48. Die K 48 ist zwischen Rivenich und der Landkreisgrenze aufgrund des desolaten Zustandes seit einigen Jahren nur für den land-/ forstwirtschaftlichen Verkehr bzw. Anliegerverkehr befahrbar. Aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen zur zutreffenden Einstufung der Straße hat sich der Ausbau bisher verzögert. Der Abschnitt von der B 53 bis zum Steinbruch ist jedoch für den öffentlichen Verkehr frei. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Eine Nachfrage habe ich noch: Welche Auff…
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [KV-BKS-WIL#2021101108000541] Kreisstraße 48 [#230975]
Datum
15. Oktober 2021 22:41
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Eine Nachfrage habe ich noch: Welche Auffassung vertritt der Landkreis den zur Einstuffung der K48 und wer widerspricht dieser Auffassung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230975/

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Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Sehr Antragsteller/in der Landkreis geht davon aus, dass die K 48 als Kreisstraße korrekt eingestuft ist und würd…
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Betreff
AW: [KV-BKS-WIL#2021101108000541] Kreisstraße 48 [#230975]
Datum
16. Oktober 2021 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Landkreis geht davon aus, dass die K 48 als Kreisstraße korrekt eingestuft ist und würde diese auch mit entsprechender Landesförderung ausbauen. Der Landesbetrieb Mobilität widerspricht dieser Auffassung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen