Kreisverkehr K31, Eichholzer Straße/Anton-Engels-Straße, (50°48.319′ N, 06°59.189′ E)

- eine Liste der Meldungen den Zustand der Betonleitplankenelemente im Kreisverkehr K31, Eichholzer Straße/Anton-Engels-Straße, (50°48.319′ N, 06°59.189′ E) betreffend in den Jahren 2018, 2019 und 1. Halbjahr 2020,
- eine Liste der Einsätze der Straßenaufsicht in den Jahren 2018, 2019 und 1. Halbjahr 2020, um die Betonleitplanken im o. g. Kreisverkehr wieder in den ordnungsgemäßen Zustand zu bringen und
- eine Auflistung der gemeldeten Unfälle in o. g. Kreisverkehr in den Jahren 2018, 2019 und 1. Halbjahr 2020.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Details
Von
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Betreff
Kreisverkehr K31, Eichholzer Straße/Anton-Engels-Straße, (50°48.319′ N, 06°59.189′ E) [#192069]
Datum
5. Juli 2020 10:48
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste der Meldungen den Zustand der Betonleitplankenelemente im Kreisverkehr K31, Eichholzer Straße/Anton-Engels-Straße, (50°48.319′ N, 06°59.189′ E) betreffend in den Jahren 2018, 2019 und 1. Halbjahr 2020, - eine Liste der Einsätze der Straßenaufsicht in den Jahren 2018, 2019 und 1. Halbjahr 2020, um die Betonleitplanken im o. g. Kreisverkehr wieder in den ordnungsgemäßen Zustand zu bringen und - eine Auflistung der gemeldeten Unfälle in o. g. Kreisverkehr in den Jahren 2018, 2019 und 1. Halbjahr 2020.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192069/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zum Anlass genommen, sowohl bei der Polizei als auch bei meine…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Antw: Kreisverkehr K31, Eichholzer Straße/Anton-Engels-Straße, (50°48.319′ N, 06°59.189′ E) [#192069]
Datum
10. Juli 2020 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zum Anlass genommen, sowohl bei der Polizei als auch bei meinem Straßenbetriebsdienst entsprechend nachzufragen. Leider kann ich Ihnen weder eine Liste über Meldungen den Zustand der Betonleitplankenelemente im Kreisverkehr betreffend, noch einer Liste über Einsätze der Straßenaufsicht oder der gemeldeten Unfälle zukommen lassen. In der Zeit von 2018 bis heute hat es laut Auskunft der Polizei keine Unfälle der Kategorie 1-4 an dieser Stelle gegeben. Auch gab es keine Meldungen zum Zustand der "Leitplankenelemente" oder Einsätze der Straßenmeisterei zur Instandsetzung des Kreisverkehrsplatzes. Sollten Sie einen konkreten Anlass für Ihre Anfrage haben, dann bitte ich Sie, mir entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Kreisverkehr K31, Eichholzer Straße/Anton-Engels-Straße, (50°48.319′ N, 06°59.189′ E) [#192069]
Datum
10. Juli 2020 14:10
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192069/