Kreisverkehr Ortseingang Otterswang (von Schussenried) L284, Kein Einbezug der Bürger, Durchgang während Baumassnahmen

Anfrage an: Landratsamt Biberach

Die Anwohner der L284 in Otterswang (Ortseingang von Schussenried) haben vor ca 3 Wochen erfahren daß die Straße gebaut werden soll. Vor ca 1 Woche wurde dann bekannt daß es keinerlei Verkehrsberuhigungs- und Schutzmaßnahmen geben soll. Nachdem die Bürger nie von der Kommune geschwiege denn von den Gemeinde und Ortschaftsräten kontaktiert worden sind ist herrscht hier möglicherweise eine hochgradigen Politische Korruption in (Bad) Schussenried.
Wie aus der Studie: 20160315_ifg_anfrage_anhang_skmbt_c652d16031515360_ocr.pdf
hervorgeht, ist an der Ortseinfahrt Otterswang (Gemeinde Schussenried) beim Stadtrat Armin Madlener ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 18m möglich.
(1) Wie waren und wie sind die Besitzverhältnisse? Wer hat diesen Grund bisher genutzt? Wem gehört dieser Grund. Gab es Änderungen in den Besitzverhältnissen? Gibt es Gründe gegen einen solchen Kreisverkehr.
(2) Ich verweise hier auch auf die total unberechtigte Tempo 30 Zone der Stadrätin Susanne Diesch im Gewerbegebiet Schussenried welche der Stadtrat beschlossen und. Es gibt ein Schreiben wo dann der Mitarbeiter Dreher gebeten wurde das formal umzusetzen.
(3) Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Bürger nunmehr und unverzüglich dafür zu sorgen daß Schutzmaßnahmen realisiert werden.
(4) Wer ist hier zuständig? Insbesondere deshalb da es möglich ist daß die Entscheider der Kommune Schussenried undemokratisch, hinterrücks und nur zu deren persönlichem Nutzen agieren?
(5) Wer ist
(5.1) für die unverständlichen limitierten Verkehrsvorgaben zuständig daß die Straße beim Ortschaftsrat Daniel Zeller gesperrt wurde.
(5.2) Die Straße neben dem Stadtrat Daniel Zeller gesperrt wurde und nur zugunsten Buslinienverkehr (Nutzniesser Busunternehmerin Susanne Diesch) freigegeben wurde. Aber alle anderen Bürger sollen einen 2x mindestens ca 5km Umweg über Hopferbach nehmen.
(5.3) Wer ist dafür verantwortlich daß keine Fußgänger und Radfahrer den Ort Otterswang entlang der L284 verlassen können. Es war für das letzte Wochenende komplett gesperrt bis dann jemand die Sperre auf die Seite geschoben hat.

Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anwohner d…
An Landratsamt Biberach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverkehr Ortseingang Otterswang (von Schussenried) L284, Kein Einbezug der Bürger, Durchgang während Baumassnahmen [#251277]
Datum
13. Juni 2022 10:00
An
Landratsamt Biberach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anwohner der L284 in Otterswang (Ortseingang von Schussenried) haben vor ca 3 Wochen erfahren daß die Straße gebaut werden soll. Vor ca 1 Woche wurde dann bekannt daß es keinerlei Verkehrsberuhigungs- und Schutzmaßnahmen geben soll. Nachdem die Bürger nie von der Kommune geschwiege denn von den Gemeinde und Ortschaftsräten kontaktiert worden sind ist herrscht hier möglicherweise eine hochgradigen Politische Korruption in (Bad) Schussenried. Wie aus der Studie: 20160315_ifg_anfrage_anhang_skmbt_c652d16031515360_ocr.pdf hervorgeht, ist an der Ortseinfahrt Otterswang (Gemeinde Schussenried) beim Stadtrat Armin Madlener ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 18m möglich. (1) Wie waren und wie sind die Besitzverhältnisse? Wer hat diesen Grund bisher genutzt? Wem gehört dieser Grund. Gab es Änderungen in den Besitzverhältnissen? Gibt es Gründe gegen einen solchen Kreisverkehr. (2) Ich verweise hier auch auf die total unberechtigte Tempo 30 Zone der Stadrätin Susanne Diesch im Gewerbegebiet Schussenried welche der Stadtrat beschlossen und. Es gibt ein Schreiben wo dann der Mitarbeiter Dreher gebeten wurde das formal umzusetzen. (3) Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Bürger nunmehr und unverzüglich dafür zu sorgen daß Schutzmaßnahmen realisiert werden. (4) Wer ist hier zuständig? Insbesondere deshalb da es möglich ist daß die Entscheider der Kommune Schussenried undemokratisch, hinterrücks und nur zu deren persönlichem Nutzen agieren? (5) Wer ist (5.1) für die unverständlichen limitierten Verkehrsvorgaben zuständig daß die Straße beim Ortschaftsrat Daniel Zeller gesperrt wurde. (5.2) Die Straße neben dem Stadtrat Daniel Zeller gesperrt wurde und nur zugunsten Buslinienverkehr (Nutzniesser Busunternehmerin Susanne Diesch) freigegeben wurde. Aber alle anderen Bürger sollen einen 2x mindestens ca 5km Umweg über Hopferbach nehmen. (5.3) Wer ist dafür verantwortlich daß keine Fußgänger und Radfahrer den Ort Otterswang entlang der L284 verlassen können. Es war für das letzte Wochenende komplett gesperrt bis dann jemand die Sperre auf die Seite geschoben hat. Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251277/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Biberach
Sehr << Antragsteller:in >> angefügt erhalten Sie vorab die Antwort zu Ihrer unten angefügten Anfrage…
Von
Landratsamt Biberach
Betreff
WG: Kreisverkehr Ortseingang Otterswang (von Schussenried) L284, Kein Einbezug der Bürger, Durchgang während Baumassnahmen [#251277]
Datum
5. Juli 2022 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> angefügt erhalten Sie vorab die Antwort zu Ihrer unten angefügten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen