Kreisverwaltung Bad Dürkheim/Neustadt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 67098, 67146, 67147, 67149, 67150, 67152, 67157, 67158, 67159, 67161, 67167, 67169, 67229, 67246, 67251, 67256, 67269, 67271, 67273, 67278, 67280, 67281, 67283, 67310, 67311, 67316, 67317, 67319, 67433, 67434, 67435, 67454, 67466, 67468, 67471, 67472, 67473, 67475 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim/Neustadt - Abteilung 7: Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverwaltung Bad Dürkheim/Neustadt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239525]
Datum
1. Februar 2022 15:18
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim/Neustadt - Abteilung 7: Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 67098, 67146, 67147, 67149, 67150, 67152, 67157, 67158, 67159, 67161, 67167, 67169, 67229, 67246, 67251, 67256, 67269, 67271, 67273, 67278, 67280, 67281, 67283, 67310, 67311, 67316, 67317, 67319, 67433, 67434, 67435, 67454, 67466, 67468, 67471, 67472, 67473, 67475 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239525/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bad Dürkheim/Neustadt - Abteilung 7: Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim/Neustadt - Abteilung 7: Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Februar 2022 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kreisverwaltung Bad Dürkheim/Neustadt - Abteilung 7: Gesundheitsamt
Ihre Anfrage Luca App Sehr Antragsteller/in 1. Das Gesundheitsamt Bad Dürkheim/Neustadt ist seit dem 12.04.2021 a…
Sehr Antragsteller/in 1. Das Gesundheitsamt Bad Dürkheim/Neustadt ist seit dem 12.04.2021 an die Luca App angebunden. Bis zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird, ist derzeit noch unklar. 2. Die Behörde nutzt die App zur Kontaktnachverfolgung. 3. Die Kontaktnachverfolgung wurde aufgrund der hohen Fallzahlen generell eingestellt, die Bevölkerung wurde hierüber medial informiert. 4. In den letzten 6 Monaten wurden mittels der Luca-App 6 Kontaktnachverfolgungen durchgeführt, hiervon 2 in den letzten 3 Monaten. 5. In wie weit die weitere Nutzungen durch das Land Rheinland-Pfalz vorgesehen ist, entzieht sich unserer Kenntnis. 6. Luca Connect wäre zwar theoretisch möglich, wird aber nicht genutzt. 7. siehe Antwort zu 3. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass im Hinblick auf die gute Quote bei den Auffrischungsimpfungen und der 2G+ Regelung in Rheinland-Pfalz gemäß der seit dem 31. Januar in Kraft geltenden 30. Corona-Bekämpfungsverordnung die Pflicht zur Kontakterfassung nur noch für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen gilt. Mit freundlichen Grüßen