Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Anzahl und Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung im MK per 31.12.2013

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir Folgendes mit:

1. Die Gesamtanzahl von Menschen mit Behinderung im Märkischen Kreis (MK) per 31.12.2013
2. Die Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung an der Gesamtbevölkerung im Märkischen Kreis per 31.12.2013
3. Sofern Ihnen die entsprechenden Daten vorliegen: Die Verteilung der Gesamtanzahl von Menschen mit Behinderung im Märkischen Kreis per 31.12.2013 auf die einzelnen Kommunen des Kreises

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Am Stichtag 31.12.2013 waren von 425.665 Einwohnern im Märkischen Kreis 83.911 Personen schwerbehindert (Grad der Behinderung von 30 und höher). Die Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung an der Gesamtbevölkerung im Märkischen Kreis per 31.12.2013 lag damit bei 19,7%. Weitere Daten liegen dem Märkischen Kreis nicht vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2014
  • Frist
    20. Dezember 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir Folgendes m…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Anzahl und Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung im MK per 31.12.2013 [#8030]
Datum
18. November 2014 22:36
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir Folgendes mit: 1. Die Gesamtanzahl von Menschen mit Behinderung im Märkischen Kreis (MK) per 31.12.2013 2. Die Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung an der Gesamtbevölkerung im Märkischen Kreis per 31.12.2013 3. Sofern Ihnen die entsprechenden Daten vorliegen: Die Verteilung der Gesamtanzahl von Menschen mit Behinderung im Märkischen Kreis per 31.12.2013 auf die einzelnen Kommunen des Kreises Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Anzahl …
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Anzahl und Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung im MK per 31.12.2013 [#8030]
Datum
21. Dezember 2014 00:03
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Anzahl und Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung im MK per 31.12.2013" vom 18.11.2014 (#8030) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in wegen dringender Jahresabschlussarbeiten und den bevorstehenden Feiertagen wird Ihre A…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
WG: Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Anzahl und Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung im MK per 31.12.2013 [#8030]
Datum
22. Dezember 2014 16:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wegen dringender Jahresabschlussarbeiten und den bevorstehenden Feiertagen wird Ihre Anfrage erst Anfang Januar bearbeitet werden. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein …
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Anzahl und Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung im MK per 31.12.2013 [#8030]
Datum
22. Dezember 2014 18:18
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein frohes neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in Am Stichtag 31.12.2013 waren von 425.665 Einwohnern im Märkischen Kreis 83.911 Perso…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Anzahl und Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung im MK per 31.12.2013 [#8030]
Datum
13. Januar 2015 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Am Stichtag 31.12.2013 waren von 425.665 Einwohnern im Märkischen Kreis 83.911 Personen schwerbehindert (Grad der Behinderung von 30 und höher). Weitere Daten liegen mir nicht vor. Ich hoffe, dass diese Auskunft für Sie hilfreich ist. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Bernd Skowronnek, vorab wünsche ich Ihnen Glück, Gesundheit und alles Gute für das neue Jahr. Ich b…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Anzahl und Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung im MK per 31.12.2013 [#8030]
Datum
13. Januar 2015 11:34
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrter Bernd Skowronnek, vorab wünsche ich Ihnen Glück, Gesundheit und alles Gute für das neue Jahr. Ich bedanke mich herzlich für die Informationen, die für mich hilfreich sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>