Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Anzahl und Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung im MK per 31.12.2013
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir Folgendes mit:
1. Die Gesamtanzahl von Menschen mit Behinderung im Märkischen Kreis (MK) per 31.12.2013
2. Die Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung an der Gesamtbevölkerung im Märkischen Kreis per 31.12.2013
3. Sofern Ihnen die entsprechenden Daten vorliegen: Die Verteilung der Gesamtanzahl von Menschen mit Behinderung im Märkischen Kreis per 31.12.2013 auf die einzelnen Kommunen des Kreises
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Am Stichtag 31.12.2013 waren von 425.665 Einwohnern im Märkischen Kreis 83.911 Personen schwerbehindert (Grad der Behinderung von 30 und höher). Die Bevölkerungsanteil von Menschen mit Behinderung an der Gesamtbevölkerung im Märkischen Kreis per 31.12.2013 lag damit bei 19,7%. Weitere Daten liegen dem Märkischen Kreis nicht vor.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. November 2014
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20. Dezember 2014
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