Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Quartal 1+2 2015 Niederschriften Dienstbesprechung der SozialamtsleiterInnen im Märkischen Kreis

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die in den Niederschriften der Dienstbesprechungen der SozialamtsleiterInnen im Märkischen Kreis im ersten und zweiten Quartal 2015 vermerkten Beratungsgegenstände und die zu den Tagesordnungspunkten ergangenen Beratungsergebnisse.

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Dezember 2015
  • Frist
    16. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Quartal 1+2 2015 Niederschriften Dienstbesprechung der SozialamtsleiterInnen im Märkischen Kreis [#12195]
Datum
15. Dezember 2015 18:18
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die in den Niederschriften der Dienstbesprechungen der SozialamtsleiterInnen im Märkischen Kreis im ersten und zweiten Quartal 2015 vermerkten Beratungsgegenstände und die zu den Tagesordnungspunkten ergangenen Beratungsergebnisse. Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre o.g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Quartal 1+2 2015 Niederschriften Dienstbesprechung der SozialamtsleiterInnen im Märkischen Kreis [#12195]
Datum
17. Dezember 2015 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
33,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre o.g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen