Kreisverwaltung MK: 2015 Haushaltsplan Fachbereich Gesundheit & Soziales - Freizeitangebote psychisch Kranke

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Haushaltsplan der Gesundheitsdienste im Fachbereich Gesundheit und Soziales für das 2015 (vgl. http://www.sitzungsdienst-maerkischer-kreis.de/bi2/vo020.asp?VOLFDNR=1001204 und http://www.sitzungsdienst-maerkischer-kreis.de/bi2/___tmp/tmp/45081036609761472/609761472/01011456/56-Anlagen/01/Gesundheit.pdf) findet auf S. 12 für das Produkt 003 Gesundheitshilfe und Betreuungsstelle
(Sozialpsychiatrischer Dienst) verschiedene Kontoerläuterungen. Zum Konto 5431800 Gesundheitsaufklärung und Gesundheitsförderung heißt es: "Es sollen Freizeitangebote für psychisch Kranke im Kreisgebiet aufgebaut werden. Hier besteht ein erheblicher Mangel." Dazu folgende Fragen:
1.) Welche Freizeitangebote sollen im Kreisgebiet für psychisch Kranke im Kreisgebiet allgemein langfristig aufgebaut werden?
2.) Gibt es schon konkrete Planungen zum Aufbau für Freizeitangebote psychisch Kranke im Kreisgebiet? Wenn ja, welche Freizeitangebote sind per 01.01.2014 in Planung?

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.

Allgemeine Hinweise:

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2014
  • Frist
    3. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Haushaltsplan d…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverwaltung MK: 2015 Haushaltsplan Fachbereich Gesundheit & Soziales - Freizeitangebote psychisch Kranke [#8110]
Datum
1. Dezember 2014 18:40
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Haushaltsplan der Gesundheitsdienste im Fachbereich Gesundheit und Soziales für das 2015 (vgl. http://www.sitzungsdienst-maerkischer-kreis.de/bi2/vo020.asp?VOLFDNR=1001204 und http://www.sitzungsdienst-maerkischer-kreis.de/bi2/___tmp/tmp/45081036609761472/609761472/01011456/56-Anlagen/01/Gesundheit.pdf) findet auf S. 12 für das Produkt 003 Gesundheitshilfe und Betreuungsstelle (Sozialpsychiatrischer Dienst) verschiedene Kontoerläuterungen. Zum Konto 5431800 Gesundheitsaufklärung und Gesundheitsförderung heißt es: "Es sollen Freizeitangebote für psychisch Kranke im Kreisgebiet aufgebaut werden. Hier besteht ein erheblicher Mangel." Dazu folgende Fragen: 1.) Welche Freizeitangebote sollen im Kreisgebiet für psychisch Kranke im Kreisgebiet allgemein langfristig aufgebaut werden? 2.) Gibt es schon konkrete Planungen zum Aufbau für Freizeitangebote psychisch Kranke im Kreisgebiet? Wenn ja, welche Freizeitangebote sind per 01.01.2014 in Planung? Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes. Allgemeine Hinweise: Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in nach dem Informationsfreiheitsgesetz N…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
3. Dezember 2014 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW haben Sie angefragt, welche Freizeitangebote es im Kreisgebiet für psychisch Kranke langfristig aufgebaut werden sollen und ob es schon konkrete Planungen per 01.01.2014 gibt. In Beantwortung der Frage haben wir Ihnen eine Liste der aktuellen Freizeitangebote für psychisch Kranke im MK beigelegt. Diese Liste gibt den momentanen Stand wieder, die Angebote richten sich an der Nachfrage aus, sodass es immer wieder vorkommt, dass bestehende Angebote wegfallen oder neue Angebote aufgebaut werden. Diese bedarfsorientierte Vorgehensweise wird durch die Gesundheitsaufklärung / Gesundheitsförderung, Konto 5431800 gefördert. Mit freundlichem Gruß Volker Schmidt Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Märkischer Kreis Fachbereich Gesundheit und Soziales