Kreisverwaltung Pinneberg: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 22869, 22880, 25335, 25336, 25337, 25355, 25364, 25365, 25370, 25371, 25373, 25421, 25436, 25451, 25462, 25469, 25474, 25482, 25485, 25488, 25489, 25491, 25492, 25494, 25495, 25497, 25499, 27498 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen übe…
An Kreisverwaltung Pinneberg - Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverwaltung Pinneberg: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239589]
Datum
1. Februar 2022 20:28
An
Kreisverwaltung Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 22869, 22880, 25335, 25336, 25337, 25355, 25364, 25365, 25370, 25371, 25373, 25421, 25436, 25451, 25462, 25469, 25474, 25482, 25485, 25488, 25489, 25491, 25492, 25494, 25495, 25497, 25499, 27498 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239589/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Sehr Antragsteller/in anbei die erbetenen Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behör…
Von
Kreisverwaltung Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Betreff
WG: Meine Antworten -> AW: [EXTERN] Kreisverwaltung Pinneberg: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239589]
Datum
3. Februar 2022 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,1 KB


Sehr Antragsteller/in anbei die erbetenen Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, unsere Antwort in rot: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? Ja seit März 2021. Und der Vertrag geht bis Ende März 2022 - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? Wir nutzen es für die Kontaktnachverfolgung und Ausbruchsgeschehen - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? Luca Locations wurden darüber nicht informiert da wir so immer noch die Möglichkeit haben eine Nachverfolgung zu machen anhand der Daten von der Luca App, die Nutzung der App ist aber stark rückläufig, da die aktuellen gesetzlichen Regeln keine Kontaktdatenspeicherung mehr vorschreiben. - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? In den letzten 3 Monaten 0 und in den letzten 6 Monaten 5 Ausbruchsgeschehen. - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? Aktueller Stand ist, dass das Bundesland den Vertrag nicht verlängert. Bezüglich eines eigenen Vertrages haben wir von der Luca App noch keine Informationen zu den Kosten - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? Es wäre aktuell aufgrund der hohen Fallzahlen eher schwierig - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Wir haben kein Luca Connect, da bei uns der letzte Stand war das es sich um eine Beta Testversion handelt und wir die Information hatten, dass es im Bundesland S-H keine Vertragsverlängerung gibt. Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 22869, 22880, 25335, 25336, 25337, 25355, 25364, 25365, 25370, 25371, 25373, 25421, 25436, 25451, 25462, 25469, 25474, 25482, 25485, 25488, 25489, 25491, 25492, 25494, 25495, 25497, 25499, 27498 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten? Nein, dass wäre nur der Fall wenn man Luca Connect nutzen würde, denn in der Vorversion war dieser Service nicht enthalten. Mit freundlichen Grüßen