Kreuzfahrten

Veranstalltungen und Zusammenkünfte von mehr als 1000 Personen sollen nicht stattfinden. Wie verhält es sich da mit Kreuzfahrten ? Es gibt kaum noch Schiffe mit weniger als 1000 Personen an Bord, eher 1500 und mehr ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 2 Follower:innen
Udo Vogel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Veranstallt…
An Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand Details
Von
Udo Vogel
Betreff
Kreuzfahrten [#182410]
Datum
11. März 2020 14:53
An
Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Veranstalltungen und Zusammenkünfte von mehr als 1000 Personen sollen nicht stattfinden. Wie verhält es sich da mit Kreuzfahrten ? Es gibt kaum noch Schiffe mit weniger als 1000 Personen an Bord, eher 1500 und mehr ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo Vogel Anfragenr: 182410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182410
Mit freundlichen Grüßen Udo Vogel
Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand
Sehr geehrter Herr Vogel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen In…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand
Betreff
AW: Kreuzfahrten [#182410]
Datum
13. März 2020 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Vogel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, die wir ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantworten können. Bei Messen, Kongressen oder Veranstaltungen ist es allgemein empfehlenswert, auf Prävention von Infektionskrankheiten zu achten. Das gilt auch für Kreuzfahrten. Dazu zählen regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen sowie gute Belüftung des Veranstaltungsortes. Veranstalter können Teilnehmer und Teilnehmerinnen darüber hinaus organisiert und strukturiert über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder richtiges Husten und Niesen aufklären. Die Zuständigkeit bezüglich Veranlassung von Maßnahmen obliegt den lokalen Behörden vor Ort. Das Robert Koch-Institut hat "Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen" veröffentlicht, die die lokalen Behörden bei der Entscheidung über die Absage eine Veranstaltung unterstützen sollen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt Menschen, die an akuten respiratorischen Erkrankungen leiden, generell lieber zuhause zu bleiben - v.a. um sich selbst zu schonen, aber auch, um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind in erster Linie angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Bei einer weiteren Verbreitung der Erkrankung können auch weitreichendere Maßnahmen (z.B. bestimmte Auflagen) von den zuständigen Gesundheitsämtern veranlasst werden. Mit freundlichen Grüßen

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Udo Vogel
Sehr geehrte<< Anrede >> Die Antwort ging, wie zu erwarten, am Thema vorbei. Der Beantworter hat sich …
An Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand Details
Von
Udo Vogel
Betreff
AW: Kreuzfahrten [#182410]
Datum
14. März 2020 11:42
An
Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Die Antwort ging, wie zu erwarten, am Thema vorbei. Der Beantworter hat sich keineswegs mit der speziellen Thematik "Kreuzfahrt" beschäftigt ins besondere hinsichtlich der Coronaproblematik. Nicht nur das über 1000 bis 6800 Menschen für Wochen auf dem Schiff verweilen, deren Klimaanlage Alle vereint, sie fahren auch die verschiedensten Gebiete an und können auch ohne eigene Symtome die Krankheit weltweit verbreiten. Vielleicht findet sich ein kompetenter Abgeordneter, der sich in diesen schwierigen Zeiten mit dem Thema befasst hat. Aber trotzdem danke für den Versuch einer Antwort Mit freundlichen Güssen Udo Vogel p.s. Die Frage ist mittlerweile von der Wirklichkeit überholt worden. AIDA hat alle Keuzfahrten eingestellt. ... Mit freundlichen Grüßen Udo Vogel Anfragenr: 182410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182410