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Kreuzfahrtstornierung

Wir,meine Frau und ich haben eine Kreuzfahrt gebucht lange vor der Corona Kriese. Soll vom 07.05.2020 -18.05.2020 ab Kiel statt finden. Kann ich diese Kreuzfahrt auf Grund der Corona Kriese jetzt stornieren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Generaldirektion Mobilität und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreuzfahrtstornierung [#183648]
Datum
30. März 2020 11:53
An
Generaldirektion Mobilität und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Wir,meine Frau und ich haben eine Kreuzfahrt gebucht lange vor der Corona Kriese. Soll vom 07.05.2020 -18.05.2020 ab Kiel statt finden. Kann ich diese Kreuzfahrt auf Grund der Corona Kriese jetzt stornieren?
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183648 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generaldirektion Mobilität und Verkehr
Europe Direct - 101000606074 <table border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" width="100%" style="font-family…
Von
Generaldirektion Mobilität und Verkehr
Betreff
Europe Direct - 101000606074
Datum
2. April 2020 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

<table border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" width="100%" style="font-family: Arial, Helvetica, sans-serif; font-size: 16px;"> <tr><td align="left" valign="top">Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,<br /> <br /> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. März 2020. Die Generaldirektion für Mobilität und Verkehr hat uns gebeten, in ihrem Namen auf Ihre Nachricht zu antworten.<br /> <br /> Die EU-Verordnungen über Passagierrechte regeln nicht Situationen, in denen Passagiere entweder nicht reisen können oder von sich aus eine Reise annullieren möchten. Ob Reisende in solchen Fällen eine Erstattung erhalten oder nicht, hängt von der Art des Flug- bzw. Fahrscheins (erstattungsfähig, Möglichkeit der Umbuchung) gemäß den Geschäftsbedingungen des Beförderungsunternehmens ab.<br /> <br /> Offenbar bieten verschiedene Beförderungsunternehmen ihren Passagieren, die infolge des Ausbruchs von Covid-19 nicht mehr reisen wollen (oder dürfen), Gutscheine an. Passagiere können diese Gutscheine für eine weitere Reise mit demselben Beförderungsunternehmen innerhalb einer von diesem festgelegten Frist verwenden.<br /> <br /> Diese Situation ist von der Situation zu unterscheiden, in der der Beförderer die Reise annulliert und anstelle der Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung lediglich einen Gutschein anbietet. Schlägt der Beförderer einen Gutschein vor, so kann ein solches Angebot das Recht des Reisenden, sich für eine Erstattung zu entscheiden, nicht beeinträchtigen.<br /> <br /> Die Europäische Kommission hat angesichts des Coronavirus-Ausbruchs Auslegungsleitlinien zu den Passagierrechten veröffentlicht. Sie finden die Leitlinien hier: https://ec.europa.eu/transport/sites/...<br /> <br /> Weitere Informationen zu den EU-Schiffsfahrtrechtsvorschriften finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens...<br /> <br /> Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Bitte kontaktieren Sie uns erneut, wenn Sie weitere Fragen zur Europäischen Union, ihren Aktivitäten oder Institutionen haben.<br /> <br /> ------------------------------------------------------<br /> <br /> Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006<br /> Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von<br /> Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:<br /> Wir,meine Frau und ich haben eine Kreuzfahrt gebucht lange vor der Corona Kriese. Soll vom 07.05.2020<br /> -18.05.2020 ab Kiel statt finden. Kann ich diese Kreuzfahrt auf Grund der Corona Kriese jetzt stornieren?<br /> Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein<br /> Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre<br /> Mühe!<br /> Mit freundlichen Grüßen

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Generaldirektion Mobilität und Verkehr
Europe Direct - 101000606074 <table border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" width="100%" style="font-family…
Von
Generaldirektion Mobilität und Verkehr
Betreff
Europe Direct - 101000606074
Datum
2. April 2020 09:08
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

<table border="0" cellpadding="2" cellspacing="0" width="100%" style="font-family: Arial, Helvetica, sans-serif; font-size: 16px;"> <tr><td align="left" valign="top">Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,<br /> <br /> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. März 2020. Die Generaldirektion für Mobilität und Verkehr hat uns gebeten, in ihrem Namen auf Ihre Nachricht zu antworten.<br /> <br /> Die EU-Verordnungen über Passagierrechte regeln nicht Situationen, in denen Passagiere entweder nicht reisen können oder von sich aus eine Reise annullieren möchten. Ob Reisende in solchen Fällen eine Erstattung erhalten oder nicht, hängt von der Art des Flug- bzw. Fahrscheins (erstattungsfähig, Möglichkeit der Umbuchung) gemäß den Geschäftsbedingungen des Beförderungsunternehmens ab.<br /> <br /> Offenbar bieten verschiedene Beförderungsunternehmen ihren Passagieren, die infolge des Ausbruchs von Covid-19 nicht mehr reisen wollen (oder dürfen), Gutscheine an. Passagiere können diese Gutscheine für eine weitere Reise mit demselben Beförderungsunternehmen innerhalb einer von diesem festgelegten Frist verwenden.<br /> <br /> Diese Situation ist von der Situation zu unterscheiden, in der der Beförderer die Reise annulliert und anstelle der Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung lediglich einen Gutschein anbietet. Schlägt der Beförderer einen Gutschein vor, so kann ein solches Angebot das Recht des Reisenden, sich für eine Erstattung zu entscheiden, nicht beeinträchtigen.<br /> <br /> Die Europäische Kommission hat angesichts des Coronavirus-Ausbruchs Auslegungsleitlinien zu den Passagierrechten veröffentlicht. Sie finden die Leitlinien hier: https://ec.europa.eu/transport/sites/...<br /> <br /> Weitere Informationen zu den EU-Schiffsfahrtrechtsvorschriften finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens...<br /> <br /> Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Bitte kontaktieren Sie uns erneut, wenn Sie weitere Fragen zur Europäischen Union, ihren Aktivitäten oder Institutionen haben.<br /> <br /> ------------------------------------------------------<br /> <br /> Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006<br /> Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von<br /> Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:<br /> Wir,meine Frau und ich haben eine Kreuzfahrt gebucht lange vor der Corona Kriese. Soll vom 07.05.2020<br /> -18.05.2020 ab Kiel statt finden. Kann ich diese Kreuzfahrt auf Grund der Corona Kriese jetzt stornieren?<br /> Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein<br /> Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre<br /> Mühe!<br /> Mit freundlichen Grüßen