Kreuzung - Umbau oder Neubau zu einer Schutzkreuzung nach niederländischem Vorbild

Werden bei aktuellen Planungen der Erneuerung, Umbau oder Ausbau von Kreuzung vor allem im städtischen Bereich die technischen Schutzkreuzung nach niederländischem Vorbild berücksichtigt oder realisiert?

Wenn nein, warum erfolgt keine Berücksichtigung des Konzepters?
Ab wäre frühest möglich dies Konzepte in der Planung zu berücksichtigen?
Für welche Landesprojekte erfolgt eine Berücksichtung dieses Konzeptes?

Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=-f_g4_5sBuI&app=desktop

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Dezember 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesamt für Bauen und Verkehr Details
Von
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Betreff
Kreuzung - Umbau oder Neubau zu einer Schutzkreuzung nach niederländischem Vorbild [#171349]
Datum
2. Dezember 2019 08:56
An
Landesamt für Bauen und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden bei aktuellen Planungen der Erneuerung, Umbau oder Ausbau von Kreuzung vor allem im städtischen Bereich die technischen Schutzkreuzung nach niederländischem Vorbild berücksichtigt oder realisiert? Wenn nein, warum erfolgt keine Berücksichtigung des Konzepters? Ab wäre frühest möglich dies Konzepte in der Planung zu berücksichtigen? Für welche Landesprojekte erfolgt eine Berücksichtung dieses Konzeptes? Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=-f_g4_5sBuI&app=desktop
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171349 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. der o.g. Anfrage habe ich weder eine Eingangsbestätigung noch eine Rückmeldung…
An Landesamt für Bauen und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Kreuzung - Umbau oder Neubau zu einer Schutzkreuzung nach niederländischem Vorbild [#171349]
Datum
2. Januar 2020 16:08
An
Landesamt für Bauen und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. der o.g. Anfrage habe ich weder eine Eingangsbestätigung noch eine Rückmeldung zur Bearbeitung erhalten und bitte daher diese nachzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171349 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Bauen und Verkehr
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber habe ich Ihre Mail an den Landesbetrieb Str…
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
3. Januar 2020 14:12
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
14,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber habe ich Ihre Mail an den Landesbetrieb Straßenwesen in Hoppegarten weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Bauen und Verkehr
Beantwortung Ihrer Anfrage vom 2.12.2019 über das Portal "FragDenStaat.de" Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
Beantwortung Ihrer Anfrage vom 2.12.2019 über das Portal "FragDenStaat.de"
Datum
8. Januar 2020 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenwesen übersandt. Die Beantwortung Ihrer Anfrage können Sie der angehängten PDF entnehmen. Ich wünsche Ihnen ein gesundes neues Jahr 2020. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung Ihrer Anfrage vom 2.12.2019 über das Portal "FragDenStaat.de" [#171349] Sehr geehrteAnt…
An Landesamt für Bauen und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung Ihrer Anfrage vom 2.12.2019 über das Portal "FragDenStaat.de" [#171349]
Datum
9. Januar 2020 07:32
An
Landesamt für Bauen und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihrer Rückmeldung vom 8.12.2020. Die folgende Frage wurde leider nicht hinreichend beantwortet: Für welche Landesprojekte erfolgt eine Berücksichtung dieses Konzeptes? Als Bewohner der Stadt Brandenburg/Havel kann ich feststellen, dass auch die neuesten errichteten Abschnitte der B102 (Rathenower LAndstraße) den zuvor genannten Standard nicht erfüllen, in der Hinsicht, dass Fahrradverkehrsfluss vergleichbarer bzw. bevorzugter Vorrang wie dem KFZ gegeben wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171349 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Bauen und Verkehr
Radverkehrsführung bei der Maßnahme B 102 OD Brandenburg Abschnitt Ortseingang bis Silokanal Sehr geehrteAntragste…
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
Radverkehrsführung bei der Maßnahme B 102 OD Brandenburg Abschnitt Ortseingang bis Silokanal
Datum
30. Januar 2020 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage vom 9.1.2020 möchte ich gerne im Folgenden eingehen. Bei der Beantwortung Ihrer vorhergehenden Anfrage habe ich darauf hingewiesen, dass die entwurfstechnischen Elemente einer geschützten Kreuzung vor allem in der innerörtlichen Planung und im städtischen Raum angewendet werden. Die vorgenannte Maßnahme erfolgte an einer als Bundesstraße klassifizierten Straße. Diese hat gemäß den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN) eine überregionale Verbindungsfunktion, d.h. sie stellt Verbindungen von Mittelzentren zu Oberzentren und zwischen Mittelzentren sicher. Die Maßnahme als anbaufreie Hauptverkehrsstraße übernimmt eine überregionale Verbindungsfunktion. In diesem Falle gehen mit der überregionalen Verbindungsfunktion ein hohes Verkehrsaufkommen von aktuell 17.000 Kfz pro Tag und ein Schwerverkehrsanteil von 9 % einher. Im Abschnitt zum Silokanal wird mit der Verkehrsprognose 2025 ein Anstieg auf 24.000 Kfz pro Tag prognostiziert. Die zulässige Geschwindigkeit im besagten Abschnitt beträgt 60 km/h. Ausgehend von dieser Planungsgrundlage hat man sich bei der Maßnahme für eine baulich getrennte Radverkehrsführung in Kombination mit einem Gehweg entschieden. Diese verkehrliche Lösung entspringt zudem aus der fehlenden einheitlichen Streckencharakteristik, die durch einen zweibahnigen vierstreifigen Querschnitt in Höhe des Silokanals und einen einbahnigen zweistreifigen Querschnitt in Höhe des Orteingangs geprägt ist. Die Bewertungsgrundlage für die gewählte Radverkehrsführung ist den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) unter dem Punkt 2.3.3 Vorauswahl von geeigneten Führungsformen zu entnehmen. Mit der vom motorisierten Verkehr baulich getrennten Radverkehrsführung entfällt bspw. die vordere Haltlinie und Aufstellfläche für Radfahrer an Knotenpunkten. Um die sichere Querung des Fuß- und Radverkehrs zu gewährleisten, wurden Querungshilfen angelegt. Die ausgeführte Lösung stellt eine verkehrssichere und regelkonforme Führung des Radverkehrs dar. Eine Auflistung, für welche Maßnahmen die Elemente einer geschützten Kreuzung angewendet wurden, gibt es nicht. Dahingehend kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Freundliche Grüße