Sehr geehrter Herr Schneider,
ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 01.08.2022 in obiger Sache. Der Vorgang wurde hier unter dem Geschäftszeichen TiefGrün GSO-09.15/04.06-01-09/22 registriert.
Nach Lage der Dinge könnte die gewünschte Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des IFG erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen hier keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist.
Ich muss allerdings an dieser Stelle ausdrücklich in den Vordergrund stellen, dass der besagten Änderung der Verkehrsführung eine Verkehrsrechtliche Anordnung der übergeordneten zentralen Verkehrsbehörde (Abt. VI der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz,
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/ ) zugrunde liegt, die hier durch das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick als Straßenbaulastträger lediglich technisch ausgeführt wurde und insofern hier auch nur wenige Unterlagen vorhanden sind.
Die Entscheidungshintergründe/Abwägungen für diese Verkehrsführungsänderung wären bei der SenUMVK zu erfahren. Diese wäre daher auch die weitaus zutreffendere Dienststelle des Landes Berlin sowohl hinsichtlich der Anbringung Ihrer Bedenken als auch Ihres Akteneinsichtsbegehrens. Die Kontaktmöglichkeiten zur SenUMVK können Sie unter der vorstehenden Verlinkung ersehen.
Für eine Weiterverfolgung (auch) gegenüber dem Straßen- und Grünflächenamt T-K gilt Folgendes:
Auf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 500 Euro). Bitte gehen Sie in Anbetracht des vsl. entstehenden Aufwandes von einer Verwaltungsgebühr nicht unter 210,00 € (Stundensatz Beschäftigter gehobener Dienst 73,45 €) aus. Hinzu kommen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie.
Ich bitte Sie insofern zuvor auch mitzuteilen, welche Form der Information (schriftliche Aktenauskunft oder persönliche Einsichtnahme) Sie im vorliegenden Fall unter den v. a. Voraussetzungen favorisieren, sowie Ihre Erklärung zur Kostenübernahme und eine zustellfähige Anschrift.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wird hier ernst genommen. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen