Kreuzungsbereich Schnellerstrasse Ecke Brückenstrasse

Mit welcher Begründung wurde der Fahrstreifen rechtsseitig Stadtauswärts aufgehoben und ein Radweg über die Kreuzung gelegt sodass der Bus nun den Radweg kreuzen muss um an die Haltestelle S-Bhf Schöneweide zu gelangen, was zu einer neuen Gefahrenstelle für Radfahrer wird. Man hätte dort ohne Probleme eine Busspur mit Benutzung von Radfahrern ermöglichen können, sodass der dortige tägliche Stau vom ÖPNV umgangen wird und die Gefahrensituation für Radfahrer minimiert wird?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Juli 2022
  • Frist
    3. September 2022
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
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Thomas Schneider
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick Details
Von
Thomas Schneider
Betreff
Kreuzungsbereich Schnellerstrasse Ecke Brückenstrasse [#255942]
Datum
30. Juli 2022 09:03
An
Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit welcher Begründung wurde der Fahrstreifen rechtsseitig Stadtauswärts aufgehoben und ein Radweg über die Kreuzung gelegt sodass der Bus nun den Radweg kreuzen muss um an die Haltestelle S-Bhf Schöneweide zu gelangen, was zu einer neuen Gefahrenstelle für Radfahrer wird. Man hätte dort ohne Probleme eine Busspur mit Benutzung von Radfahrern ermöglichen können, sodass der dortige tägliche Stau vom ÖPNV umgangen wird und die Gefahrensituation für Radfahrer minimiert wird?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Schneider Anfragenr: 255942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255942/ Postanschrift Thomas Schneider << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Schneider

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Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick
Sehr geehrter Herr Schneider, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 01.08.2022 in obiger Sache. De…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick
Betreff
AW: Kreuzungsbereich Schnellerstrasse Ecke Brückenstrasse [#255942]
Datum
1. August 2022 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schneider, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 01.08.2022 in obiger Sache. Der Vorgang wurde hier unter dem Geschäftszeichen TiefGrün GSO-09.15/04.06-01-09/22 registriert. Nach Lage der Dinge könnte die gewünschte Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des IFG erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen hier keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist. Ich muss allerdings an dieser Stelle ausdrücklich in den Vordergrund stellen, dass der besagten Änderung der Verkehrsführung eine Verkehrsrechtliche Anordnung der übergeordneten zentralen Verkehrsbehörde (Abt. VI der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/ ) zugrunde liegt, die hier durch das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick als Straßenbaulastträger lediglich technisch ausgeführt wurde und insofern hier auch nur wenige Unterlagen vorhanden sind. Die Entscheidungshintergründe/Abwägungen für diese Verkehrsführungsänderung wären bei der SenUMVK zu erfahren. Diese wäre daher auch die weitaus zutreffendere Dienststelle des Landes Berlin sowohl hinsichtlich der Anbringung Ihrer Bedenken als auch Ihres Akteneinsichtsbegehrens. Die Kontaktmöglichkeiten zur SenUMVK können Sie unter der vorstehenden Verlinkung ersehen. Für eine Weiterverfolgung (auch) gegenüber dem Straßen- und Grünflächenamt T-K gilt Folgendes: Auf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 500 Euro). Bitte gehen Sie in Anbetracht des vsl. entstehenden Aufwandes von einer Verwaltungsgebühr nicht unter 210,00 € (Stundensatz Beschäftigter gehobener Dienst 73,45 €) aus. Hinzu kommen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie. Ich bitte Sie insofern zuvor auch mitzuteilen, welche Form der Information (schriftliche Aktenauskunft oder persönliche Einsichtnahme) Sie im vorliegenden Fall unter den v. a. Voraussetzungen favorisieren, sowie Ihre Erklärung zur Kostenübernahme und eine zustellfähige Anschrift. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wird hier ernst genommen. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen