Kriminalfälle Q1 2016 insb. Migranten/Nicht-Deutsche

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Die Kriminalstatistik Q1 für das Jahr 2016 gegliedert nach Tätergruppen insb. hinsichtlich Migranten und Nicht-Deutschen. (Bitte mit einer kurzen Unterscheidung/Definition).

Vll. könnten Sie das auch kurz kommentieren:
Die englische Zeitung "Daily Mail" (und daraufhin auch deutsche Medien, wie "die freie Welt") veröffentlichte am 1. November 2016 einen Artikel auf ihrer Internetseite, welche auf Berufung von Daten des "Germany's Federal Criminal Police Office" behauptete, dass in den ersten 6 Monaten im Jahr 2016 insg. 142.500 Straftaten durch Migranten erfolgten, was ein Anstieg von 40% zum Vorjahr darstellen soll.

- Wie kommentieren Sie diese Meldung?
- Sind die Zahlen korrekt?
- Beruhen Ihre Daten auf verurteilten Straftaten oder Tatverdächtigen?
- Wer zählt alles zu Gruppe der Migranten?
- Was zählt alles zu Straftaten?
- Ist ein signifikanter Anstieg von Straftaten durch die zunehmende Aufnahme von Flüchtlinge zu verzeichnen?

Quelle: http://www.dailymail.co.uk/news/article-3893436/Angela-Merkel-pressure-refugee-policy-revealed-migrants-committed-142-500-crimes-Germany-six-months-2016.html#ixzz4UE33kWj2

Vielen Dank und einen guten Rutsch

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Dezember 2016
  • Frist
    31. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
K. Winkler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kriminalstat…
An Bundeskriminalamt Details
Von
K. Winkler
Betreff
Kriminalfälle Q1 2016 insb. Migranten/Nicht-Deutsche [#19686]
Datum
29. Dezember 2016 12:43
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kriminalstatistik Q1 für das Jahr 2016 gegliedert nach Tätergruppen insb. hinsichtlich Migranten und Nicht-Deutschen. (Bitte mit einer kurzen Unterscheidung/Definition). Vll. könnten Sie das auch kurz kommentieren: Die englische Zeitung "Daily Mail" (und daraufhin auch deutsche Medien, wie "die freie Welt") veröffentlichte am 1. November 2016 einen Artikel auf ihrer Internetseite, welche auf Berufung von Daten des "Germany's Federal Criminal Police Office" behauptete, dass in den ersten 6 Monaten im Jahr 2016 insg. 142.500 Straftaten durch Migranten erfolgten, was ein Anstieg von 40% zum Vorjahr darstellen soll. - Wie kommentieren Sie diese Meldung? - Sind die Zahlen korrekt? - Beruhen Ihre Daten auf verurteilten Straftaten oder Tatverdächtigen? - Wer zählt alles zu Gruppe der Migranten? - Was zählt alles zu Straftaten? - Ist ein signifikanter Anstieg von Straftaten durch die zunehmende Aufnahme von Flüchtlinge zu verzeichnen? Quelle: http://www.dailymail.co.uk/news/article-3893436/Angela-Merkel-pressure-refugee-policy-revealed-migrants-committed-142-500-crimes-Germany-six-months-2016.html#ixzz4UE33kWj2 Vielen Dank und einen guten Rutsch
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, K. Winkler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift K. Winkler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen K. Winkler

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Bundeskriminalamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
3,1 MB