Kriminalisierung von Stalleinbrüchen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Hintergrund meiner Anfrage sind die aktuellen Ereignisse auf dem Milchviehhof in Bad Grönenbach: Die ganze furchtbare Tragweite der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ist erst durch eine Nichtregierungsorganisation bekannt geworden. Nach Stand der bisherigen Erkenntnisse haben offensichtlich die staatlichen Kontrollen versagt. Dem gegenüber stehen mehrere Aussagen der Bundeslandwirtschaftsministerin (unten angefügt und nachzulesen auf der Homepage des BMEL unter Reden und O-Töne) sowie die Vereinbarung von CDU/CSU und SPD im gemeinsamen Koalitionsvertrag (siehe S. 86, Zeile 4014): "Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden."

Daher bitte ich um Übermittlung folgender Informationen:

1) Wie ist der aktuelle Stand um die effektivere Ahndung von Stalleinbrüchen noch während der laufenden Legislaturperiode umzusetzen?
Ich bitte um Übersendung der aktuellen Unterlagen über die entsprechende Initiative des BMEL zur ggf. Ergänzung/Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

2) Lücken bei der staatlichen Überwachung über die Einhaltung des Tierschutzes sind anhand der aktuellen Ereignisse, die nicht nur die stationäre Überwachung der Betriebe sondern auch die Kontrolle/Genehmigung von Tiertransporten sowie den Import von illegal eingeführten z.B. Hundewelpen umfasst, ganz offensichtlich! Frau Klöckner weist dazu auf die Zuständigkeit der Bundesländer hin.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Bundeslandwirtschaftsministerin als politisch Verantwortliche, können sich trotzdem, bzw. gerade weil der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist, wegen der immensen Problematik nicht davon freisprechen offenkundige organisatorische und qualitiative Mängel bei der staatlichen Überwachung effektiv und kurzfristig abzustellen. Nur eine geordnete, verbindliche und rechtsstaatliche Kontrolle würde auch das Einschreiten nichtstaatlicher Organisationen überflüssig machen.

a) Zum personellen Defizit: die Bundestagsdrucksache 19/3195 vom 3. Juli 2018, in der die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage feststellt, dass u.a. in Bayern Tierhaltungsbetriebe statistisch nur alle 48,1 Jahre mit einer Tierschutzkontrolle rechnen müssen,

b) fachliche Defizite, die anlässlich der Vorgänge in Bad Grönenbach offenbar sind: das Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstellt, stellt u.a. das „Handbuch Tierschutzüberwachung“ bereit. Dieses von der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeitete Handbuch enthält Vollzugshinweise für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen bei der Haltung, der Betäubung und Tötung sowie beim Transport von Tieren).

c) Wie stellt sich das BMEL/Frau Klöckner die effektive Ahndung im aktuell vorliegenden Fall vor? Hat das BMEL (strafrechtliche) Maßnahmen gegen die Organsiation, die dem Staat die Arbeit abgenommmen und die Tierschutzverstöße aufgedeckt hat, eingeleitet?

3) Wird das BMEL, Frau Ministerin Klöckner, sich in die Aufklärung der Vorgänge um den Betrieb in Bad Grönenbach einschalten? Steht Frau Klöckner mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen in Kontakt um u.a. sicherzustellen, dass die von ihr getätigte Aussage "Wer gegen den Tierschutz verstößt, der muss auch mit harten Strafen rechnen" umgesetzt wird?

4) Bedauerlicherweise habe ich das Statement der Bundeslandwirtschaftsminsterin zum aktuellen Fall auf dem Milchviehhof in Bad Grönenbach trotz intensiver Suche nicht finden können. Für eine Übersendung wäre ich daher dankbar.

Anhang - Zitate Frau Klöckner:
"Zusätzlich sehen wir häufig oft bewusste Vereinfachungen und Polarisierungen in der Öffentlichkeit, um die moderne Landwirtschaft negativ darstellen. Da werden durch illegale Stalleinbrüche beschaffte Bilder über alle Kanäle veröffentlicht, ohne dass auch Redaktionen mal kritisch die Herkunft der Bilder hinterfragen."

"Tierhalter sind in der Regel auch Tierschützer, weil sie mit und von ihren Tieren leben und den Betrieb auch weitergeben wollen. Und wer glaubt, dass ein Stalleinbruch nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel" eine Bagatelle ist, der macht Tür und Tor auf für selbsternannte "Bürgerpolizisten". Selbst wenn der Verdacht der Nicht-Einhaltung des Tierschutzgesetzes besteht, sind die staatlichen Behörden gefragt. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist Sache der Länder. Wir brauchen ganz klar in allen Bundesländern ein gleichermaßen gutes und wirksames Kontrollsystem. Wenn es Lücken gibt, müssen sie geschlossen werden. Tiere sind Mitgeschöpfe und keine leblose Ware. Und wer gegen den Tierschutz verstößt, der muss auch mit harten Strafen rechnen. Und das ist auch richtig. Alles andere wäre Selbstjustiz, die wir nicht wollen."

Vielen Dank!

Sollten Sie meine Anfrage nicht als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ansehen, bitte ich um Beantwortung im Rahmen einer Bürgeranfrage.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hintergrund meiner …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminalisierung von Stalleinbrüchen [#162243]
Datum
1. August 2019 14:33
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hintergrund meiner Anfrage sind die aktuellen Ereignisse auf dem Milchviehhof in Bad Grönenbach: Die ganze furchtbare Tragweite der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ist erst durch eine Nichtregierungsorganisation bekannt geworden. Nach Stand der bisherigen Erkenntnisse haben offensichtlich die staatlichen Kontrollen versagt. Dem gegenüber stehen mehrere Aussagen der Bundeslandwirtschaftsministerin (unten angefügt und nachzulesen auf der Homepage des BMEL unter Reden und O-Töne) sowie die Vereinbarung von CDU/CSU und SPD im gemeinsamen Koalitionsvertrag (siehe S. 86, Zeile 4014): "Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden." Daher bitte ich um Übermittlung folgender Informationen: 1) Wie ist der aktuelle Stand um die effektivere Ahndung von Stalleinbrüchen noch während der laufenden Legislaturperiode umzusetzen? Ich bitte um Übersendung der aktuellen Unterlagen über die entsprechende Initiative des BMEL zur ggf. Ergänzung/Änderung der gesetzlichen Grundlagen. 2) Lücken bei der staatlichen Überwachung über die Einhaltung des Tierschutzes sind anhand der aktuellen Ereignisse, die nicht nur die stationäre Überwachung der Betriebe sondern auch die Kontrolle/Genehmigung von Tiertransporten sowie den Import von illegal eingeführten z.B. Hundewelpen umfasst, ganz offensichtlich! Frau Klöckner weist dazu auf die Zuständigkeit der Bundesländer hin. Das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Bundeslandwirtschaftsministerin als politisch Verantwortliche, können sich trotzdem, bzw. gerade weil der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist, wegen der immensen Problematik nicht davon freisprechen offenkundige organisatorische und qualitiative Mängel bei der staatlichen Überwachung effektiv und kurzfristig abzustellen. Nur eine geordnete, verbindliche und rechtsstaatliche Kontrolle würde auch das Einschreiten nichtstaatlicher Organisationen überflüssig machen. a) Zum personellen Defizit: die Bundestagsdrucksache 19/3195 vom 3. Juli 2018, in der die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage feststellt, dass u.a. in Bayern Tierhaltungsbetriebe statistisch nur alle 48,1 Jahre mit einer Tierschutzkontrolle rechnen müssen, b) fachliche Defizite, die anlässlich der Vorgänge in Bad Grönenbach offenbar sind: das Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstellt, stellt u.a. das „Handbuch Tierschutzüberwachung“ bereit. Dieses von der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeitete Handbuch enthält Vollzugshinweise für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen bei der Haltung, der Betäubung und Tötung sowie beim Transport von Tieren). c) Wie stellt sich das BMEL/Frau Klöckner die effektive Ahndung im aktuell vorliegenden Fall vor? Hat das BMEL (strafrechtliche) Maßnahmen gegen die Organsiation, die dem Staat die Arbeit abgenommmen und die Tierschutzverstöße aufgedeckt hat, eingeleitet? 3) Wird das BMEL, Frau Ministerin Klöckner, sich in die Aufklärung der Vorgänge um den Betrieb in Bad Grönenbach einschalten? Steht Frau Klöckner mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen in Kontakt um u.a. sicherzustellen, dass die von ihr getätigte Aussage "Wer gegen den Tierschutz verstößt, der muss auch mit harten Strafen rechnen" umgesetzt wird? 4) Bedauerlicherweise habe ich das Statement der Bundeslandwirtschaftsminsterin zum aktuellen Fall auf dem Milchviehhof in Bad Grönenbach trotz intensiver Suche nicht finden können. Für eine Übersendung wäre ich daher dankbar. Anhang - Zitate Frau Klöckner: "Zusätzlich sehen wir häufig oft bewusste Vereinfachungen und Polarisierungen in der Öffentlichkeit, um die moderne Landwirtschaft negativ darstellen. Da werden durch illegale Stalleinbrüche beschaffte Bilder über alle Kanäle veröffentlicht, ohne dass auch Redaktionen mal kritisch die Herkunft der Bilder hinterfragen." "Tierhalter sind in der Regel auch Tierschützer, weil sie mit und von ihren Tieren leben und den Betrieb auch weitergeben wollen. Und wer glaubt, dass ein Stalleinbruch nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel" eine Bagatelle ist, der macht Tür und Tor auf für selbsternannte "Bürgerpolizisten". Selbst wenn der Verdacht der Nicht-Einhaltung des Tierschutzgesetzes besteht, sind die staatlichen Behörden gefragt. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist Sache der Länder. Wir brauchen ganz klar in allen Bundesländern ein gleichermaßen gutes und wirksames Kontrollsystem. Wenn es Lücken gibt, müssen sie geschlossen werden. Tiere sind Mitgeschöpfe und keine leblose Ware. Und wer gegen den Tierschutz verstößt, der muss auch mit harten Strafen rechnen. Und das ist auch richtig. Alles andere wäre Selbstjustiz, die wir nicht wollen." Vielen Dank! Sollten Sie meine Anfrage nicht als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ansehen, bitte ich um Beantwortung im Rahmen einer Bürgeranfrage. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Kriminalisierung von Stalleinbrüchen [#162243]
Datum
2. August 2019 12:34
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
04DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 01.08.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriminalisierung von…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kriminalisierung von Stalleinbrüchen [#162243]
Datum
3. September 2019 07:22
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriminalisierung von Stalleinbrüchen“ vom 01.08.2019 (#162243) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen