Kriminalistische Erfahrungen bzgl. der Nacktbilder der sog. Kategorie 2
Anfrage an:
Bundeskriminalamt
Alle Hinweise, Unterlagen und Akten zur kriminalistischen Erfahrung bzw. Erkenntnis, wonach Besitzer (nicht strafbarer) freizügige Kinderbilder (bspw. von Nacktbildern der sogenannten Kategorie 2) auch Fotoaufnahmen / Materialien mit strafbaren Inhalten besitzen.
Information nicht vorhanden
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Datum13. Februar 2014
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18. März 2014
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