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Kriminalität von Gamern

Welchen Zusammenhang gibt es zwischen der Gamerszene und dem Terroranschlag in Halle?
Wie viele Attentate sind auf die Gamerszene zurückzuführen ?
Wie hoch ist das tatsächliche Gefähdungspotential der Gamerszene?
Ist es angebracht einen Generalverdacht gegen Gamer auszusprechen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welchen…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminalität von Gamern [#169139]
Datum
23. Oktober 2019 16:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen der Gamerszene und dem Terroranschlag in Halle? Wie viele Attentate sind auf die Gamerszene zurückzuführen ? Wie hoch ist das tatsächliche Gefähdungspotential der Gamerszene? Ist es angebracht einen Generalverdacht gegen Gamer auszusprechen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
191024, Beckin, Andrej, Anschlag Halle - Gamerszene Az: GI5-12017/1#1 - <Information-entfernt>, <Informat…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
191024, Beckin, Andrej, Anschlag Halle - Gamerszene
Datum
30. Oktober 2019 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - <Information-entfernt>, <Information-entfernt> Sehr geehrte<Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen
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