Kriminalität

Anfrage an: Noch nicht bekannt

die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Tatverdächtige und differenziert dabei zwischen deutschen Staatsbürgern und Migranten ohne die deutsche Staatsbürgerschaft.

Existiert auch eine Statistik, die tatsächlich ermittelte Täter erfasst, und zwar ebenfalls differenziert nach deutschen Staatsbürgern und Migranten ohne die deutsche Staatsbürgerschaft?

Wenn ja, bitte ich um Zusendung einer entsprechenden aktuellen Statistik.

Behörde benötigt

  • Datum
    16. September 2017
  • Frist
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die polizeiliche…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminalität [#24616]
Datum
16. September 2017 11:53
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Tatverdächtige und differenziert dabei zwischen deutschen Staatsbürgern und Migranten ohne die deutsche Staatsbürgerschaft. Existiert auch eine Statistik, die tatsächlich ermittelte Täter erfasst, und zwar ebenfalls differenziert nach deutschen Staatsbürgern und Migranten ohne die deutsche Staatsbürgerschaft? Wenn ja, bitte ich um Zusendung einer entsprechenden aktuellen Statistik.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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