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Kriminalitätbelastete Orte in der Landeshauptsadt Stuttgart

Eine Liste aller „kriminalitäts belasteter Orte”, wie sie in §26 Abs. 1 Nr. 2 PolG bezeichnet werden, samt den in den letzten 5 Jahren begangenen Straftaten in diesen Bereichen, tabellarisch nach Ort, Art und Anzahl der Straftat, aufgelistet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2019
  • Frist
    1. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine …
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
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Betreff
Kriminalitätbelastete Orte in der Landeshauptsadt Stuttgart [#147939]
Datum
1. Juni 2019 18:14
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller „kriminalitäts belasteter Orte”, wie sie in §26 Abs. 1 Nr. 2 PolG bezeichnet werden, samt den in den letzten 5 Jahren begangenen Straftaten in diesen Bereichen, tabellarisch nach Ort, Art und Anzahl der Straftat, aufgelistet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Stuttgart
Kein Nachrichtentext
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Juni 2019
Status
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