Kriminalitätsbelastete Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis

Eine Liste aller „kriminalitätsbelasteten Orte” (§26 Abs. 1 Nr. 2 PolG) im Ennepe-Ruhr-Kreis, jeweils samt Art und Anzahl der Straften, für die letzten 5 Jahre.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
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Betreff
Kriminalitätsbelastete Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis [#158604]
Datum
15. Juli 2019 20:58
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller „kriminalitätsbelasteten Orte” (§26 Abs. 1 Nr. 2 PolG) im Ennepe-Ruhr-Kreis, jeweils samt Art und Anzahl der Straften, für die letzten 5 Jahre.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriminalitätsbelastete Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kriminalitätsbelastete Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis [#158604]
Datum
28. September 2019 09:43
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriminalitätsbelastete Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis“ vom 15.07.2019 (#158604) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Ihre Anfrage zu "kriminalitätsbelasteten Orten" Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe zwischenzeitlich …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Betreff
Ihre Anfrage zu "kriminalitätsbelasteten Orten"
Datum
14. November 2019 07:58
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe zwischenzeitlich Ihre Erinnerung zu einer von Ihnen gestellten Anfrage überprüfen können. Die von Ihnen gestellte Anfrage ist hier leider nicht bekannt. Eine Mitteilung konnte somit nicht erfolgen. Unabhängig hiervon kann ich jedoch mitteilen, dass innerhalb meines Zuständigkeitsbereichs keine Ort entsprechend definiert wurde. Mit freundlichen Grüßen