"Kriminalitätsbelastete Orte" in Potsdam
Anfrage an:
Polizeipräsidium Brandenburg
Verwendetes Gesetz:
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)
Eine Liste der Orte, welche die Polizei Potsdam derzeit - gemäß ihrer Erfahrung - als "von Kriminalität belastete Orte" klassifiziert hat, wie sie in § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG beschrieben werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum17. März 2017
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19. April 2017
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