"Kriminalitätsbelastete Orte" in Potsdam

Eine Liste der Orte, welche die Polizei Potsdam derzeit - gemäß ihrer Erfahrung - als "von Kriminalität belastete Orte" klassifiziert hat, wie sie in § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG beschrieben werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Kriminalitätsbelastete Orte" in Potsdam [#20708]
Datum
17. März 2017 09:27
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Orte, welche die Polizei Potsdam derzeit - gemäß ihrer Erfahrung - als "von Kriminalität belastete Orte" klassifiziert hat, wie sie in § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG beschrieben werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Brandenburg
Ihre Anfrage [#20708] vom 17.03.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem AIG, betreffend "Krim…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage [#20708] vom 17.03.2017
Datum
23. März 2017 07:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem AIG, betreffend "Kriminalitätsbelastete Orte in Potsdam" ist hier eingegangen. Zur Zustellung eines Bescheides nach dem AIG bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen postalischen Anschrift. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage in elektronischer Form via Internet ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#20708] vom 17.03.2017 [#20708] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie finden meine Anschrift unten…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#20708] vom 17.03.2017 [#20708]
Datum
23. März 2017 11:25
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie finden meine Anschrift unten angefügt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Brandenburg
Ihre Anfrage an die Internetwache Brandenburg vom 17.03.2017 Sehr geehrt << Anfragesteller/in >>, in I…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage an die Internetwache Brandenburg vom 17.03.2017
Datum
31. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrt << Anfragesteller/in >>, in Ihrer o.a. Anfrage, die Sie als Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) hervorheben, ersuchen Sie um eine Liste "kriminalitätsbelasteter Orte" in der Stadt Potsdam. In Ihrem Gesuch stellen Sie inhaltlich u.a. auf § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG ab. Dabei handelt es sich offensichtlich nicht um das Brandenburgische Polizeigesetz (BbgPolG), wonach dort § 26 lediglich die Verwahrung sichergestellter Sachen beinhaltet. Von Kriminalität belastete Orte in Potsdam, die auf polizeiliche Erfahrungswerte zurückzuführen sind, sind nicht gelistet. Hypothetisch wäre es möglich über die "Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)" das Fallaufkommen für bestimmte Ortsteile, gefiltert nach "Tatörtlich- bzw. Räumlichkeitkriterien" zu erheben. Hierzu müsste allerdings das gesamte Fallaufkommen der Stadt Potsdam für in Betracht kommende Zeiträume abgeglichen werden, was einen umfangreichen Verwaltungsaufwand -und damit einhergehend einen gebührenpflichtigen Bescheid nach dem AIG- zur Folge hätte. Um Ihnen hier die gewünschten Informationen zukommen zu lassen, wären nach dem Gebührentarif des AIG, Tarifstelle 1.2.2 Kosten in Höhe von 100 bis 500 Euro anzusetzen, wobei die Gebühren eher an der oberen Grenze zu erwarten sind. In den jährlich veröffentlichten Statistiken zur Kriminalitätslage im Land Brandenburg können für die Stadt Potsdam (als Gesamtgemeinde) entsprechende Kriminalitätshäufigkeitsangaben für die jeweiligen Deliktsbereiche kostenfrei eingesehen werden. Im Bereich des Potsdamer Hauptbahnhofes erfolgt die polizeiliche Videoüberwachung im Sinne des § 31 BbgPolG. Hier wurde anhand von Lageerkenntnissen (u.a. Straftatenentwicklung von Fahrraddiebstählen) diese Maßnahme angeordnet um Straftaten rund um das Potsdamer Bahnhofs-Center zu bekämpfen. Insoweit handelt es sich hier gegenwärtig um einen Ort, an dem vermehrt Straftaten drohen. Soweit Sie Ihren Antrag -unter Beachtung der dargestellten Gebührenpflicht­- weiterhin aufrecht erhalten werden Sie bis zum 18.04.2017 gebeten, dies mitzuteilen. Anderenfalls gehe ich von der Rücknahme Ihres Antrages aus. Mit freundlichen Grüßen