Kriminalitätsschwerpunkte in Freiburg
Anfrage an:
Polizeipräsidium Freiburg
- Lage der sogenannten "Kriminalitätsschwerpunkte" (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG) im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg (Stand: Dezember 2018).
- Art der Straftaten, die zur Einrichtung des jeweiligen Kriminalitätsschwerpunkts geführt haben.
- Tatverdachtsfälle, die an den jeweiligen Kriminalitätsschwerpunkten polizeilich registriert wurden, aufgeschlüsselt nach Delikten.
Anfrage abgelehnt
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Datum7. Januar 2019
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6. Februar 2019
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