Kriminalitätsschwerpunkte i.S.d. Art. 13 PAG
Eine Auflistung (falls vorhanden auch eine Karte) der von den bayerischen Polizeibehörden als sog. "gefährliche Orte" bzw. "kriminalitätsbelastete Orte (kbO)" i.S.d. Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 BayPAG eingestuften Gebiete. Auch andere Bundesländer stellen diese Informationen öffentlich zur Verfügung, wie etwa das Land Berlin: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.597950.php.
Es besteht ein berechtigtes Interesse an einer solchen Auskunft, denn es liegt im allgemeinen Interesse eines jeden Bürgers zu erfahren, an welchen Orten in Bayern die Polizei erweiterte Eingriffsbefugnisse besitzt, und dort daher mit verdachtsunabhängigen Personenkontrollen zu rechnen ist. Zudem liegt es im Interesse des Antragsstellers zu erfahren, an welchen Orten mit einer höheren Kriminalitätsbelastung und einem erhöhten Sicherheitsrisiko zu rechnen ist.
Information nicht vorhanden
-
Datum11. Juni 2018
-
11. Juli 2018
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!