Kriminalitätsschwerpunkte i.S.d. Art. 13 PAG

Eine Auflistung (falls vorhanden auch eine Karte) der von den bayerischen Polizeibehörden als sog. "gefährliche Orte" bzw. "kriminalitätsbelastete Orte (kbO)" i.S.d. Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 BayPAG eingestuften Gebiete. Auch andere Bundesländer stellen diese Informationen öffentlich zur Verfügung, wie etwa das Land Berlin: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.597950.php.

Es besteht ein berechtigtes Interesse an einer solchen Auskunft, denn es liegt im allgemeinen Interesse eines jeden Bürgers zu erfahren, an welchen Orten in Bayern die Polizei erweiterte Eingriffsbefugnisse besitzt, und dort daher mit verdachtsunabhängigen Personenkontrollen zu rechnen ist. Zudem liegt es im Interesse des Antragsstellers zu erfahren, an welchen Orten mit einer höheren Kriminalitätsbelastung und einem erhöhten Sicherheitsrisiko zu rechnen ist.

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  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    11. Juli 2018
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistun…
An Bayerisches Landeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminalitätsschwerpunkte i.S.d. Art. 13 PAG [#30721]
Datum
11. Juni 2018 18:12
An
Bayerisches Landeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung (falls vorhanden auch eine Karte) der von den bayerischen Polizeibehörden als sog. "gefährliche Orte" bzw. "kriminalitätsbelastete Orte (kbO)" i.S.d. Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 BayPAG eingestuften Gebiete. Auch andere Bundesländer stellen diese Informationen öffentlich zur Verfügung, wie etwa das Land Berlin: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.597950.php. Es besteht ein berechtigtes Interesse an einer solchen Auskunft, denn es liegt im allgemeinen Interesse eines jeden Bürgers zu erfahren, an welchen Orten in Bayern die Polizei erweiterte Eingriffsbefugnisse besitzt, und dort daher mit verdachtsunabhängigen Personenkontrollen zu rechnen ist. Zudem liegt es im Interesse des Antragsstellers zu erfahren, an welchen Orten mit einer höheren Kriminalitätsbelastung und einem erhöhten Sicherheitsrisiko zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landeskriminalamt
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Email an das Bayerische Landeskriminalamt vom 11.06.2018 beantragten Sie, Ihnen …
Von
Bayerisches Landeskriminalamt
Betreff
AW: Kriminalitätsschwerpunkte i.S.d. Art. 13 PAG [#30721]
Datum
15. Juni 2018 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Email an das Bayerische Landeskriminalamt vom 11.06.2018 beantragten Sie, Ihnen eine Auflistung der von den bayerischen Polizeibehörden als sog. gefährliche Orte bzw. Kriminalitätsschwerpunkte im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 PAG eingestuften Gebiete zu übersenden. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist das Polizeipräsidium Oberbayern Nord zuständig. Da die zitierten Auskunftsvorschriften als Rechtsgrundlagen nicht einschlägig sind (vgl. auch Art. 39 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BayDSG) und im Übrigen keine Sie betreffenden personenbezogenen Daten Gegenstand des Auskunftsantrags sind (Art. 65 Abs. 1 S. 1 PAG), wird Ihre Anfrage als Bürgeranfrage behandelt. In diesem Zusammenhang können wir Ihnen mitteilen, dass der Bestand sog. gefährlicher Orte gemäß kriminologischer Erfahrung schon der Tendenz nach nur temporär ist. Ihre Entwicklung und ihre Auflösung vollziehen sich in der Regel dynamisch und unterliegen somit keiner statischen Greifbarkeit. Deshalb ist eine von der Bayerischen Landespolizei geführte Gebietskarte bzw. eine Auflistung über derartige Örtlichkeiten nicht existent. Die Einordnung unterliegt der individuellen, tatsachenbasierten Bewertung der jeweils zuständigen Dienststelle. Wir vertrauen darauf, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen