Kriminalstatistik - Zugehörigkeit von Tätern zur "Modelleisenbahnerszene"

In Folge von Anschlägen wird, bzw. wurde, nicht selten seitens der ermittelnden Behörden, Journalisten und Ministerien auf die etwaige Zugehörigkeit der Täter zur "Gamerszene" verwiesen.

Ich möchte auf diesem Wege - analog dazu - erfragen, welche kriminalstatistischen Erhebungen bezüglich des Besitzes von Modelleisenbahnen bei Tätern vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Stephan Altmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Folge vo…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Stephan Altmann
Betreff
Kriminalstatistik - Zugehörigkeit von Tätern zur "Modelleisenbahnerszene" [#168583]
Datum
14. Oktober 2019 20:41
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Folge von Anschlägen wird, bzw. wurde, nicht selten seitens der ermittelnden Behörden, Journalisten und Ministerien auf die etwaige Zugehörigkeit der Täter zur "Gamerszene" verwiesen. Ich möchte auf diesem Wege - analog dazu - erfragen, welche kriminalstatistischen Erhebungen bezüglich des Besitzes von Modelleisenbahnen bei Tätern vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Altmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stephan Altmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Altmann
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrter Herr Altmann, Ihre Anfrage mit dem Betreff "Kriminalstatistik - Zugehörigkeit von Tätern zur &…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Kriminalstatistik - Zugehörigkeit von Tätern zur "Modelleisenbahnerszene" [#168583]; Unser Aktenzeichen: Z13.11-07-03-05/14/2019
Datum
15. Oktober 2019 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Altmann, Ihre Anfrage mit dem Betreff "Kriminalstatistik - Zugehörigkeit von Tätern zur "Modelleisenbahnerszene" [#168583]" ist am 14.10.2019 in unserem Hause eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrter Herr Altmann, anliegender Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag in obiger Sache wird heute auch per Post an …
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: Kriminalstatistik - Zugehörigkeit von Tätern zur "Modelleisenbahnerszene" [#168583]; Unser Aktenzeichen: Z13.11-07-03-05_14_2019
Datum
16. Oktober 2019 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Altmann, anliegender Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag in obiger Sache wird heute auch per Post an Sie geschickt. Mit freundlichen Grüßen