Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte
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bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
zur Entlastung der Familien sind in Schleswig-Holstein 100 Euro Krippengeld eingerichtet worden.
Nach dem Wechsel von der Krippe in den Elementarbereich werden die Familien jedoch dann mehr belastet als vorher, da die Kosten für den Elementarbereich ohne Abzug eines Krippengeldes über den verbleibenden Kosten der Krippengebühr nach Abzug des Krippengeldes liegen.
Meine Frage hierzu: ist das so gewollt, dass der Elementarbereich für die Familien letztendlich teurer als der Krippenbereich ist? Wenn ja, warum?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Boeken
Anfragenr: 182058
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Sebastian Boeken
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