Krippengeld

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

zur Entlastung der Familien sind in Schleswig-Holstein 100 Euro Krippengeld eingerichtet worden.

Nach dem Wechsel von der Krippe in den Elementarbereich werden die Familien jedoch dann mehr belastet als vorher, da die Kosten für den Elementarbereich ohne Abzug eines Krippengeldes über den verbleibenden Kosten der Krippengebühr nach Abzug des Krippengeldes liegen.

Meine Frage hierzu: ist das so gewollt, dass der Elementarbereich für die Familien letztendlich teurer als der Krippenbereich ist? Wenn ja, warum?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. März 2020
  • Frist
    5. April 2020
  • 0 Follower:innen
Sebastian Boeken
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: zur E…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Sebastian Boeken
Betreff
Krippengeld [#182058]
Datum
6. März 2020 18:36
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zur Entlastung der Familien sind in Schleswig-Holstein 100 Euro Krippengeld eingerichtet worden. Nach dem Wechsel von der Krippe in den Elementarbereich werden die Familien jedoch dann mehr belastet als vorher, da die Kosten für den Elementarbereich ohne Abzug eines Krippengeldes über den verbleibenden Kosten der Krippengebühr nach Abzug des Krippengeldes liegen. Meine Frage hierzu: ist das so gewollt, dass der Elementarbereich für die Familien letztendlich teurer als der Krippenbereich ist? Wenn ja, warum?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Boeken Anfragenr: 182058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182058 Postanschrift Sebastian Boeken << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Boeken
Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrter Herr Boeken, Ihre Anfrage ist bei der Stadtverwaltung Kiel am 09.03.2020 eingegangen. Zuständig fü…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: [Extern] Krippengeld [#182058]
Datum
9. März 2020 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Boeken, Ihre Anfrage ist bei der Stadtverwaltung Kiel am 09.03.2020 eingegangen. Zuständig für Fragen rund um das Krippengeld ist jedoch das Landesamt für soziale Dienste (LAsD). Bitte richten Sie Ihre Frage an das LAsD unter <<E-Mail-Adresse>>, da Sie in Ihrer Mail der Weitergabe Ihre Daten widersprochen haben. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Boeken
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Nachricht. Es geht jedoch nicht um das Krippengeld, sond…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Sebastian Boeken
Betreff
AW: [Extern] Krippengeld [#182058]
Datum
9. März 2020 16:08
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Nachricht. Es geht jedoch nicht um das Krippengeld, sondern um den Kostenanstieg nach Ende des Krippengeldes. Einer Weitergabe meiner Daten wollte ich nicht widersprechen. Ich erlaube es hiermit ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Boeken Anfragenr: 182058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182058 Postanschrift Sebastian Boeken << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrter Herr Boeken, diese Frage ist nach Rücksprache mit dem Amt für Schulen ebenso an das Landesamt für …
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: [Extern] AW: [Extern] Krippengeld [#182058]
Datum
10. März 2020 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Boeken, diese Frage ist nach Rücksprache mit dem Amt für Schulen ebenso an das Landesamt für soziale Dienste zu stellen. Sämtliche Vorgaben kommen vom Land. Mit freundlichen Grüßen