Krisenkommunikation am 09.11.2022
Am 09.11.2022 kam es zu zwei größeren Polizeieinsätzen im Siegburger Stadtgebiet. Hierüber informierte die Polizei fortlaufend auf Twitter und Facebook.
1. Welche Stelle war für die Inhalte zuständig? Die Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises selber oder eine andere Stelle?
2. Verfügt die Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises über einen eigenen Anschluss an das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS)?
2.1 Wenn nein: Welche organisatorisch nächste Stelle hat einen solchen Anschluss?
2.2 Wenn ja: Warum erfolgte bei den zwei Einsätzen am 09.11.2022 keine Kommunikation über die Notfallinformations- und Nachrichtenapp (NINA) des Bundes?
2.3 Wenn ja: In welchen polizeilichen Lagen wäre eine Kommunikation über NINA durch die Polizei vorgesehen/denkbar?
Ergebnis der Anfrage
1. Welche Stelle war für die Inhalte zuständig? Die Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises selber oder eine andere Stelle?
Nach der Einsatzübernahme durch das Polizeipräsidium Köln am 09.11.2022 im Siegburger Stadtgebiet war dieses für derartige Informationen über die elektronischen Informationsmedien zuständig.
2. Verfügt die Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises über einen eigenen Anschluss an das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS)?
Weder die Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, noch die übrigen Kreispolizeibehörden des Landes besitzen einen eigenen Anschluss an das modulare Warnsystem des Bundes (MoWas).
2.1 Wenn nein: Welche organisatorisch nächste Stelle hat einen solchen Anschluss?
Lediglich die Landesleitstelle besitzt einen eigenen Anschluss.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. November 2022
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13. Dezember 2022
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