Krisenstab Sturmtief Bernd

In welchem Umfang und wann hat der DWD das Land NRW in der letzten Woche informiert/gewarnt und wurde dabei explizit die Errichtung eines Krisenstabs empfohlen?

Wann wurde gegen die Errichtung eines Krisenstabs entschieden und basierend auf welcher Grundlage?

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Arne Pauly
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Pauly
Betreff
Krisenstab Sturmtief Bernd [#225180]
Datum
19. Juli 2021 12:49
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchem Umfang und wann hat der DWD das Land NRW in der letzten Woche informiert/gewarnt und wurde dabei explizit die Errichtung eines Krisenstabs empfohlen? Wann wurde gegen die Errichtung eines Krisenstabs entschieden und basierend auf welcher Grundlage? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Pauly Anfragenr: 225180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225180/ Postanschrift Arne Pauly << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Pauly

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Pauly, mit Ihrer E-Mail vom 19.07.2021 beantragen Sie Informationen zum Umfang der Warnungen d…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG - Ihr Antrag vom 19.07.2021 - Krisenstab Sturmtief Bernd [#225180]
Datum
23. August 2021 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pauly, mit Ihrer E-Mail vom 19.07.2021 beantragen Sie Informationen zum Umfang der Warnungen des DWD an das Land NRW in der Woche vom 12.07.2021 bis 18.07.2021 sowie zur Nichtaktivierung des Krisenstabes der Landesregierung. Unter Bezugnahme auf § 5 Absatz 4 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) teile ich Ihnen unter Hinweis auf eine allgemein zugängliche Quelle Folgendes mit: Nach Angabe des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Betreiberin von MoWas (Modulares Warnsystem) wurden im Zusammenhang mit der Hochwasserlage in Deutschland im Zeitraum vom 12.-19.07.2021 insgesamt 288 Warnmeldungen (einschl. Aktualisierungen und Entwarnungen) über MoWaS versendet. Diese wurden über MoWaS vom Deutschen Wetterdienst (DWD) sowie von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten eigenverantwortlich versendet. Diese Warnmeldungen für den genannten Zeitraum stehen auf den Seiten des BBK zum Download bereit (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Do... ). Inhaltsgleiche Meldungen hat das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen zeitgleich auch auf der Fachschiene erhalten. Wie Sie den Meldungen entnehmen können, gibt der DWD keine Empfehlungen zu organisatorischen Fragen des Katastrophenschutzes ab. Der Krisenstab wird einberufen, wenn es zur Bewältigung landesweiter Großeinsatzlagen oder Katastrophen erforderlich ist, dass mehrere Ressorts zusammenwirken, siehe Geschäftsordnung des Krisenstabes der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (GO KS Land) vom 25. April 2017. Nachdem am Nachmittag des 14. Juli 2021 zunächst die Koordinierungsgruppe (KGS) des Krisenstabs aktiviert und der Umfang des Koordinierungsbedarfs erkannt wurde, den die Wetterlage "Bernd" auf Ebene des Landes ausgelöst hatte, wurde die Arbeit auf Ebene der Koordinierungsgruppe fortgesetzt. Für Ereignisse, bei denen eine Aktivierung des Krisenstabs selbst zwar nicht angezeigt ist, die aber dennoch einen hohen Koordinierungsaufwand auslösen, kann diese KGS ganz oder teilweise zur Unterstützung der Aufgabenerledigung herangezogen werden. Mit freundlichen Grüßen