Kriterien der Gebührenbemessung nach IFG / IFGGebV
Anfrage an:
Bundesnetzagentur
Amtliche Informationen, in denen die Kriterien dokumentiert sind, nach denen die Bundesnetzagentur den im Rahmen eines IFG-Antragsverfahrens in der jeweiligen Fallgruppe der Rahmengebühr nach IFGGebV (tatsächlich) angefallenen behördlichen Aufwand bei der Festsetzung der konkreten Gebührenhöhe berücksichtigt, z.B. im Wege einer verhältnismässigen Anpassung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens (VG Berlin VG 2 K 582.15 vom 21.7.2016).
Information nicht vorhanden
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Datum2. September 2016
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5. Oktober 2016
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