Kriterien für die Aufgaben im Informatikabitur

Welche Ansprüche hat die Behörde an Code und Aufgaben in den Abituraufgaben im Fach Informatik?
Welche Ansprüche stellte sie für Code und Aufgaben im Fach Informatik im Allgemeinen?
Wie suchte sie die Sprachen aus, in denen sie Aufgaben stellt und prüft?
Welche Bewertungskriterien hat die Behörde für handgeschriebenen Code?
Welche Paradigmen sollten hamburger Schüler im Fach Informatik bis zum Abitur kennen?
Weshalb ist die erste Aufgabe im 2019 und 2018 Abitur über Objektorientierte Programmierung gewesen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
OC. GJ.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
OC. GJ.
Betreff
Kriterien für die Aufgaben im Informatikabitur [#171229]
Datum
29. November 2019 15:57
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Welche Ansprüche hat die Behörde an Code und Aufgaben in den Abituraufgaben im Fach Informatik? Welche Ansprüche stellte sie für Code und Aufgaben im Fach Informatik im Allgemeinen? Wie suchte sie die Sprachen aus, in denen sie Aufgaben stellt und prüft? Welche Bewertungskriterien hat die Behörde für handgeschriebenen Code? Welche Paradigmen sollten hamburger Schüler im Fach Informatik bis zum Abitur kennen? Weshalb ist die erste Aufgabe im 2019 und 2018 Abitur über Objektorientierte Programmierung gewesen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 171229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171229
Mit freundlichen Grüßen OC. GJ.
OC. GJ.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien für die Aufgaben im Informatik…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
OC. GJ.
Betreff
AW: Kriterien für die Aufgaben im Informatikabitur [#171229]
Datum
31. Dezember 2019 10:13
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien für die Aufgaben im Informatikabitur“ vom 29.11.2019 (#171229) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 171229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171229

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Damen und Herren, durch ein Büroversehen erfolgt die Beantwortung Ihrer Anfrage erst jetzt, dies bit…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]- Kriterien für die Aufgaben im Informatikabitur [#171229]
Datum
6. Februar 2020 17:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, durch ein Büroversehen erfolgt die Beantwortung Ihrer Anfrage erst jetzt, dies bitten wir zu entschuldigen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben einen Anspruch auf vollständige Zurverfügungstellung/Offenlegung von behördlichen Informationen in jeder Form. Dies gilt jedenfalls in Bezug auf solche (Akten-)Informationen, die im Zuständigkeitsbereich der BSB tatsächlich vorliegen und die nicht – z.B. aus Datenschutzgründen (§ 4 HmbTG), zum Schutz öffentlicher Belange (§ 6 HmbTG) oder zum Schutz von Betriebs-/Geschäftsgeheimnissen (§ 7 HmbTG) – zurückzuhalten sind. Ein allgemeines Fragerecht bzw. ein Anspruch auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen besteht nach dem HmbTG hingegen nicht. Da Sie allgemeine Frage stellen, ist der Anwendungsbereich des HmbTG nicht eröffnet. Trotzdem möchte wir auf die aktuelle Abiturrichtlinie (2018), Fachteil Informatik, unter https://www.hamburg.de/contentblob/4671806/3149bee229b2c9dbfde7910dfafacfd1/data/informatik-arl-2018.pdf und die Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben im Abitur 2020 unter https://www.hamburg.de/contentblob/11006306/63f3905c8b5afdbd880068295f4a7d86/data/abitur-a-heft-2020.pdf hinweisen. Freundliche Grüße