Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht

Ich möchte gerne wissen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die aktuell in verschiedenen Situationen bestehende Pflicht zum Tragen einer "Maske" (oder auch eines lustigen, selbst gebastelten Stofflappens) aufgehoben wird. Es wäre sehr hilfreich, wenn das Kriterium möglichst spezifisch und inklusive der Zielvorgabe für seinen Wert benannt werden könnte, z. B. dass die absolute Zahl an aktiven Infektionen in einem Landkreis einen Wert von X nicht übersteigen darf.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
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Dietmar Schulte
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Dietmar Schulte
Betreff
Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht [#186087]
Datum
6. Mai 2020 10:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die aktuell in verschiedenen Situationen bestehende Pflicht zum Tragen einer "Maske" (oder auch eines lustigen, selbst gebastelten Stofflappens) aufgehoben wird. Es wäre sehr hilfreich, wenn das Kriterium möglichst spezifisch und inklusive der Zielvorgabe für seinen Wert benannt werden könnte, z. B. dass die absolute Zahl an aktiven Infektionen in einem Landkreis einen Wert von X nicht übersteigen darf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dietmar Schulte Anfragenr: 186087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186087
Mit freundlichen Grüßen Dietmar Schulte
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schulte, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genann…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht [#186087]
Datum
8. Mai 2020 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schulte, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schulte, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. Mai 2020. Die Bundesländer haben eine „Maskenpfli…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht [#186087]
Datum
13. Mai 2020 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schulte, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. Mai 2020. Die Bundesländer haben eine „Maskenpflicht“ eingeführt. D.h. die Allgemeinbevölkerung muss in bestimmten Situationen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bezüglich Ihrer Frage, welche Kriterien für eine Aufhebung der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, erfüllt sein müssen, müssen Sie sich an das zuständige Bundesland wenden. Informationen der einzelnen Bundesländer finden Sie auf den nachfolgenden Webseiten. Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se… Bayern: https://www.bayern.de/service/coronavir… Berlin: https://www.berlin.de/corona/ Brandenburg: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/ Bremen: https://www.bremen.de/corona Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/ Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktu… Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/ Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/ Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/home… Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/ Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/ Schleswig-Holstein: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwer… Thüringen: https://corona.thueringen.de/ Mit freundlichen Grüßen