Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht

Was sind die exakten Bedingungen / Kriterien, damit in Bayern die Maskenpflicht wieder aufgehoben wird?

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  • Datum
    1. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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Michael Podlejska
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was sind …
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Michael Podlejska
Betreff
Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht [#185764]
Datum
1. Mai 2020 00:28
An
Regierung von Oberbayern
Status
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was sind die exakten Bedingungen / Kriterien, damit in Bayern die Maskenpflicht wieder aufgehoben wird?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Podlejska Anfragenr: 185764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185764 Postanschrift Michael Podlejska << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Podlejska
Michael Podlejska
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien für die Aufhebung der Maskenpf…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Michael Podlejska
Betreff
AW: Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht [#185764]
Datum
6. Juni 2020 08:50
An
Regierung von Oberbayern
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht“ vom 01.05.2020 (#185764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Podlejska Anfragenr: 185764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185764
Michael Podlejska
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien für die Aufhebung der Maskenpf…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Michael Podlejska
Betreff
AW: Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht [#185764]
Datum
6. Juni 2020 08:50
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht“ vom 01.05.2020 (#185764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Podlejska Anfragenr: 185764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185764
Regierung von Oberbayern
Sehr geehrter Herr Podlejska, vielen Dank für Ihre nachstehende Anfrage. Die verzögerte Beantwortung bitten wir …
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
WG: Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht [#185764]
Datum
10. Juni 2020 18:47
Status
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Sehr geehrter Herr Podlejska, vielen Dank für Ihre nachstehende Anfrage. Die verzögerte Beantwortung bitten wir zu entschuldigen. Die aktuelle Verpflichtung zur Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes gründet auf der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 29.05.2020 (5. BayIfSMV). Die Rechtsverordnung findet ihre Rechtsgrundlage in den Normen des Infektionsschutzgesetzes. Nach § 1 Absatz 2 der 5. BayIfSMV gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (im Sinne einer eingeschränkten Maskenpflicht) für die in der Rechtsverordnung genannten Sachverhalte (insbesondere bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), des öffentlichen Fernverkehrs und des Flugverkehrs, in Geschäften, bei Gottesdiensten sowie bei Besuchen von Einrichtungen, für die grundsätzlich nach § 4 der 5. BayIfSMV spezielle Besuchsverbote gelten, z. B. in Krankenhäusern, Altenheime. Eine generelle Maskentragepflicht für jeglichen Aufenthalt im öffentlichen Raum besteht jedoch NICHT. Durch die "Maskenpflicht" soll die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus in der Bevölkerung verlangsamt werden. Dabei geht es zuallererst nicht um den eigenen Schutz, sondern darum, andere Personen vor Ansteckung durch Tröpfcheninfektion zu schützen. Durch Bedeckung von Mund und Nase können andere Personen vor Partikeln geschützt werden, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden. Selbst ist man dabei auch geschützt, wenn die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von den anderen Personen beachtet wird. Ein Ende der sog. "Maskenpflicht" ist nach den aktuellen Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration noch nicht absehbar. Masken bleiben hiernach ein unverzichtbarer Schutz vor Ansteckungen. (https://www.corona-katastrophenschutz.b…). Für weitere Informationen dürfen wir Sie auf die Homepages des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatministeriums des Innern, für Sport und Integration verweisen. Mit freundlichen Grüßen
Michael Podlejska
Sehr geehrte<< Anrede >> danke. Aber welches sind die Kriterien für eine Aufhebung? Mit freundliche…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Michael Podlejska
Betreff
AW: WG: Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht [#185764]
Datum
11. Juni 2020 00:20
An
Regierung von Oberbayern
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> danke. Aber welches sind die Kriterien für eine Aufhebung? Mit freundlichen Grüßen Michael Podlejska Anfragenr: 185764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185764 Postanschrift Michael Podlejska << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierung von Oberbayern
Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfolgende Anfrage zu den Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht dürf…
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
WG: Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht [#185764]
Datum
22. Juni 2020 14:00
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfolgende Anfrage zu den Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht dürfen wir zu Ihrer weiteren Verwendung an Sie weitergeben. Mit freundlichen Grüßen
Regierung von Oberbayern
Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020 Sehr geehrter Herr Podlejska, vielen…
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020
Datum
28. Juli 2020 10:00
Status
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51,6 KB


Sehr geehrter Herr Podlejska, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22.06.2020, die uns von der Regierung von Oberbayern zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Dazu können wir folgendes ausführen: Wir verstehen wir Ihren Wunsch nach Beschreibung eines Szenarios für ein Ende der Maskenpflicht. Für viele Menschen ist das Tragen der Maske mit gewissen Einschränkungen verbunden. Insofern ist Ihr Anliegen durchaus nachvollziehbar. Gleichwohl war und ist es nicht möglich, ein solches Szenario für das Ende der Maskenpflicht festzulegen, da die Entwicklung des Infektionsgeschehens unvorhersehbar war und ist. Oberste Priorität hatte (und hat) der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die Maskenpflicht gilt ergänzend zur Abstandsregel von 1,5 m, sowie zur Einhaltung der Husten- und Niesetikette und der guten Händehygiene, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus in der Bevölkerung weiter zu verlangsamen. Bei der Maskenpflicht geht es zuallererst nicht um den eigenen Schutz, sondern darum, andere Personen vor Ansteckung durch Tröpfcheninfektion zu schützen. Durch Bedeckung von Mund und Nase können andere Personen vor Partikeln geschützt werden, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden. Die Maskenpflicht ist ein Baustein zur Reduktion der Ausbreitungsgeschwindigkeit von SARS-CoV-2 und ist vor allem dort vorgeschrieben, wo die Abstandsregel im Öffentlichen Raum nicht immer sicher eingehalten werden kann. Alltags-Masken schützen vor allem die Umstehenden vor dem Aus-wurf von festen oder flüssigen Partikeln durch den (möglicherweise asymptomatischen, aber infektiösen) Träger der Maske. Selbst ist man dabei auch geschützt, wenn die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von den anderen Personen beachtet wird. Ein Ende der Maskenpflicht ist derzeit nicht absehbar (https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php). Nach einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens hat die Bayerische Staatsregierung bereits schrittweise Erleichterungen der Maßnahmen in der Corona-Pandemie beschlossen. Diese sind im Sinne eines wirksamen Infektionsschutzes vertretbar, weil sie von wirksamen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen flankiert werden. Zum Beispiel entfällt die Maskenpflicht für das Personal, soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist (§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 6. BayIfSMV), was entsprechend auch für Verkaufsstellen auf Märkten gilt. Das Pandemiegeschehen muss jedoch weiterhin genau beobachtet werden. Bei den Lockerungen ist weiterhin Vorsicht geboten. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen zu können und wünschen Ihnen in dieser bewegten Zeit alles Gute! Mit freundlichen Grüßen
Michael Podlejska
AW: Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020 [#185764] Sehr geehrte<< An…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Michael Podlejska
Betreff
AW: Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020 [#185764]
Datum
28. Juli 2020 19:49
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für Ihre Antwort. Die Frage aber lautete was passieren muss, so dass wir keine Masken mehr tragen müssen. Mit freundlichen Grüßen Michael Podlejska Anfragenr: 185764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185764/
Regierung von Oberbayern
WG: Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020 [#185764] Sehr geehrter Herr Pod…
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
WG: Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020 [#185764]
Datum
29. Juli 2020 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Podlejska, die Entscheidung über eine mögliche Aufhebung der derzeit nach der 6. BayIfSMV für bestimmte Sachverhalte geltenden Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung liegt nicht in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen. Ihre Anfrage haben wir daher am 22.06.2020 (s. Anlage) an das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitergeleitet und Sie unter Cc Setzung entsprechend informiert. Bitte richten Sie weitere Nachfragen an das genannte Ministerium. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Michael Podlejska
AW: WG: Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020 [#185764] Sehr geehrte<<…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Michael Podlejska
Betreff
AW: WG: Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020 [#185764]
Datum
8. August 2020 09:45
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht“ vom 01.05.2020 (#185764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Podlejska Anfragenr: 185764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185764/
Regierung von Oberbayern
WG: WG: Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020 [#185764] Sehr geehrter Herr …
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
WG: WG: Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020 [#185764]
Datum
12. August 2020 18:31
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGKriterienfrdieAufhebungderMaskenpfl.eml
10,4 KB
Sehr geehrter Herr Podlejska, die Entscheidung über eine mögliche Aufhebung der derzeit nach der 6. BayIfSMV für bestimmte Sachverhalte geltenden Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung liegt nicht in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen. Ihre Anfrage haben wir daher am 22.06.2020 (s. Anlage) an das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitergeleitet und Sie unter Cc Setzung entsprechend informiert. Bitte richten Sie weitere Nachfragen an das genannte Ministerium. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

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Michael Podlejska
AW: WG: WG: Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020 [#185764] Sehr geehrte<…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Michael Podlejska
Betreff
AW: WG: WG: Kriterien für die Beendigung der Maskenpflicht - Ihre Anfrage vom 22.06.2020 [#185764]
Datum
6. November 2020 01:13
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht“ vom 01.05.2020 (#185764) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 154 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Podlejska Anfragenr: 185764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185764/