Kriterien (und deren Re-Evaluierung) zur Legalisierung von Gewegparken
1) Eine Auflistung von Kriterien, die im Paderborner Stadtgebiet der Legalisierung des aufgesetzten Parkens (Gehwegparken) bei Neubeschilderung zugrunde gelegt werden oder in der Vergangenheit zugrunde gelegt wurden. Insbesondere von Interesse ist eine "Negativliste" von Kriterien, unter denen legales Gehwegparken, z.B. mit dem Zeichen 315 oder durch Markierungen, nicht gestattet werden soll.
2) Sofern eine minimale Rest-Gehwegbreite berücksichtigt wird, eine Aussage darüber, ob diese auf Kompatiblität mit den Verwaltungsvorschriften zur StVO überprüft wurde, in der es heißt, dass
sichergestellt werden muss, dass „[...] genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt.“
3) Eine Aussage darüber, wie die Rest-Gehwegbreite kalkuliert wurde (z.B. Personenbreite, Sichherheitszonen, Ungenauigkeiten beim Parken etc.), sollte im Besonderen die gleiche Rest-Gehwegbreite von 1,20 m zugrunde gelegt werden, wie beim tolerierten Gehwegparken (siehe Anfrage #164505).
Sollte eine höhere Rest-Gehwegbreite zugrunde gelegt werden, dann eine Aussage darüber, warum diese beim tolerierten Gehwegparken niedriger sein darf.
4) Eine Aussage darüber, ob bei der regelmäßigen Verkehrsschau auch die Voraussetzungen für das Verkehrszeichen 315 neu überprüft werden, insbesondere in der alten Südstadt und im Riemekeviertel, wo in der Praxis häufig Rest-Gehwegbreiten von unter 1m zu beobachten sind.
5) Eine Aussage darüber, ob in Paderborn schon einmal eine Privatperson einen Antrag auf Neuverbescheidung „gegen“ das Zeichen 315 gestellt hat und ob der Antrag erfolg hatte.
6) Eine Aussage darüber, ob ein solcher Antrag auch pseudonym gestellt werden kann.
7) Falls vorhanden, eine Liste der Straßen (oder eine Karte o.Ä.) der Straßen im Paderborner Stadtgebiet, in denen Gehwegparken erlaubt ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. März 2022
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30. April 2022
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