Kriterien und Prioritätenreihung des Landkreises Verden im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2007 in 2012 - Fehler im Schreiben an die NLBSTV-GB Verden vom 20.4.2012 (Herr Lück, Herr Stadtlander)

Anfrage an: Landkreis Verden

Die Petition Schulwegsicherheit an Landesstraßen in Riede-Felde (Landtagseingabe 00365/11/17) wurde am 26.Juni 2014 vom Nds. Landtag an die Landesregierung "zur Erwägung" überwiesen. In der der Petentin zugesandten Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 8.7.2014 wurden - nach Ansicht der BI und der Petentin - Fehler und Unrichtigkeiten entdeckt: Eine Grundlage für die Erstellung der Prioritätenliste für das Radwegekonzept 2012 des Landes Niedersachsen war im Geschäftsbereich Verden der NLBSTV die Prioritätenreihung des Landkreises Verden. In diesem Schreiben des Landkreises Verden (Herr Lück, Herr Stadtlander) vom 20.4.2012 mit dem Titel "Neubau von Radwegen im Landesstraßen - Fortschreibung ds Radwegekonzeptes 2007" teilt Herr Lück für den Landkreis Verden die von ihm aufgestellte Prioritätenreihung für den Bau von Radwegen an Landesstraßen mit. In der Tabelle mit dem Titel "Bau von Radwegen an Landesstraßen im Landkreis Verden Hier: Antwort auf die Anfrage vom Straßenbauamt Verden vom 8.2.2012" werden die für den Kreis Verden gewählten Kritierien "kreisübergreifend", "Schulweg", "Tourismus" und "Lückenschluß" genannt. Aber: Obwohl Herr Lück betont, dass "die Reihung nach Ortskenntnis gewählt" sei, sind unseres Erachtens Fehler in der Liste: Bei der Position 6 Thedinghausen L 333 (Felde (331) - Okel (DH)) müsste korrekterweise bei "Schulwegsicherheit" und "Lückenschluss" ein "ja" stehen. (Und damit hätte dieses Projekt 4 X ja. Und ist damit erste Wahl!). Mit dem Brief der BI Schulwegsicherheit Riede an den Landkreis Verden (und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) (per Einschreiben!) vom 19.8.2014 haben wir auf diesen Fehler (und andere Unstimmigkeiten) hingewiesen, aber leider keine Antwort oder wenigstens eine Eingangsbescheinigung bekommen. - Schade. In Einwohnerfragestunden des Kreistages Verden wurde mehrfach auf die Fehler und Unstimmigkeiten im Schreiben vom 20.4.12 hingewiesen und in der Kreistagssitzung vom 11.Dez.2015 wurde gefragt, ob die Fehler jetzt gegenüber der Landesbehörde korrigiert würden. Keine Antwort. --- Die Stellungnahme des Ministeriums vom 8.7.14, den Brief des Landkreises Verden vom 20.4.12 sowie den Brief zur Stellungnahme des Ministeriums von der BI Schulwegsicherheit vom 19.8.2014 findet man mit diesem Link: http://www.bi-schulwegsicherheit-riede.de/unsere-petition/ergebnis-der-petition-im-juni-2014/ .
Meine Frage jetzt hier: Wurden diese Fehler zwischenzeitlich vom Landkreis Verden gegenüber der NLBSTV- GB Verden und dem nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr korrigiert? Ist bei der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - GB Verden heute (am 3.2.2016) bekannt, dass es sich bei der Strecke an der L 333 zwischen Okel (DH) und Riede-Felde (SG Thedinghausen, Krs. Verden) um eine Strecke mit Schulkindern auf dem Weg zur Bushaltestelle handelt und dass der Bau eines kreisübergreifenden Radweges einen "Lückenschluß" darstellt? (Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass bei einer Fortschreibung des Radwegekonzeptes auch die Fehler weiter fortgeschrieben werden.)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2016
  • Frist
    4. März 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Petition Schulw…
An Landkreis Verden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriterien und Prioritätenreihung des Landkreises Verden im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2007 in 2012 - Fehler im Schreiben an die NLBSTV-GB Verden vom 20.4.2012 (Herr Lück, Herr Stadtlander) [#14981]
Datum
3. Februar 2016 11:11
An
Landkreis Verden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Petition Schulwegsicherheit an Landesstraßen in Riede-Felde (Landtagseingabe 00365/11/17) wurde am 26.Juni 2014 vom Nds. Landtag an die Landesregierung "zur Erwägung" überwiesen. In der der Petentin zugesandten Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 8.7.2014 wurden - nach Ansicht der BI und der Petentin - Fehler und Unrichtigkeiten entdeckt: Eine Grundlage für die Erstellung der Prioritätenliste für das Radwegekonzept 2012 des Landes Niedersachsen war im Geschäftsbereich Verden der NLBSTV die Prioritätenreihung des Landkreises Verden. In diesem Schreiben des Landkreises Verden (Herr Lück, Herr Stadtlander) vom 20.4.2012 mit dem Titel "Neubau von Radwegen im Landesstraßen - Fortschreibung ds Radwegekonzeptes 2007" teilt Herr Lück für den Landkreis Verden die von ihm aufgestellte Prioritätenreihung für den Bau von Radwegen an Landesstraßen mit. In der Tabelle mit dem Titel "Bau von Radwegen an Landesstraßen im Landkreis Verden Hier: Antwort auf die Anfrage vom Straßenbauamt Verden vom 8.2.2012" werden die für den Kreis Verden gewählten Kritierien "kreisübergreifend", "Schulweg", "Tourismus" und "Lückenschluß" genannt. Aber: Obwohl Herr Lück betont, dass "die Reihung nach Ortskenntnis gewählt" sei, sind unseres Erachtens Fehler in der Liste: Bei der Position 6 Thedinghausen L 333 (Felde (331) - Okel (DH)) müsste korrekterweise bei "Schulwegsicherheit" und "Lückenschluss" ein "ja" stehen. (Und damit hätte dieses Projekt 4 X ja. Und ist damit erste Wahl!). Mit dem Brief der BI Schulwegsicherheit Riede an den Landkreis Verden (und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) (per Einschreiben!) vom 19.8.2014 haben wir auf diesen Fehler (und andere Unstimmigkeiten) hingewiesen, aber leider keine Antwort oder wenigstens eine Eingangsbescheinigung bekommen. - Schade. In Einwohnerfragestunden des Kreistages Verden wurde mehrfach auf die Fehler und Unstimmigkeiten im Schreiben vom 20.4.12 hingewiesen und in der Kreistagssitzung vom 11.Dez.2015 wurde gefragt, ob die Fehler jetzt gegenüber der Landesbehörde korrigiert würden. Keine Antwort. --- Die Stellungnahme des Ministeriums vom 8.7.14, den Brief des Landkreises Verden vom 20.4.12 sowie den Brief zur Stellungnahme des Ministeriums von der BI Schulwegsicherheit vom 19.8.2014 findet man mit diesem Link: http://www.bi-schulwegsicherheit-riede.de/unsere-petition/ergebnis-der-petition-im-juni-2014/ . Meine Frage jetzt hier: Wurden diese Fehler zwischenzeitlich vom Landkreis Verden gegenüber der NLBSTV- GB Verden und dem nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr korrigiert? Ist bei der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - GB Verden heute (am 3.2.2016) bekannt, dass es sich bei der Strecke an der L 333 zwischen Okel (DH) und Riede-Felde (SG Thedinghausen, Krs. Verden) um eine Strecke mit Schulkindern auf dem Weg zur Bushaltestelle handelt und dass der Bau eines kreisübergreifenden Radweges einen "Lückenschluß" darstellt? (Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass bei einer Fortschreibung des Radwegekonzeptes auch die Fehler weiter fortgeschrieben werden.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Verden
Kriterien und Prioritätenreihung des Landkreises Verden im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2007 in 2012; Anhörung nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 28 VWVfG
Von
Landkreis Verden
Via
Briefpost
Betreff
Kriterien und Prioritätenreihung des Landkreises Verden im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2007 in 2012; Anhörung nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 28 VWVfG
Datum
16. Februar 2016
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kriterien und Prioritätenreihung des Landkreises Verden im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Radwegekonz…
An Landkreis Verden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kriterien und Prioritätenreihung des Landkreises Verden im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2007 in 2012; Anhörung nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 28 VWVfG [#14981]
Datum
18. Februar 2016 17:56
An
Landkreis Verden
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht vom Fachdienst Kommznal- und Rechtsangelegenheiten habe ich heute erhalten. Sie sprechen darin von einer Anhörung nach § 1 Abs. 1... und teilen mir mit, dass Sie beabsichtigen, meinen Antrag auf Auskunftsersuchen abzulehnen, da meine Frage Ihrer Ansicht nach nicht in den entsprechenden Gesetzesrahmen passt. - Ich warte nicht bis zum 29. Februar mit einer Stellungnahme, sondern tue das gleich. In dem Bemühen um mehr Schulwegsicherheit an Landesstraßen wurde eine Petition an den Präsidenten des Niedersächsischen Landtags eingereicht. Diese Petition wurde im Juni 2014 vom Niedersächsischen Landtag der niedersächsischen Landesregierung "zur Erwägung" überwiesen. In dem Zusammenhang bekam ich die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zur Information zugesandt. Dieser Stellungnahme war zu entnehmen, dass im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2007 (im Jahre 2012) - unserer Meinung nach - Fehler/Unstimmigkeiten (FD Bauen, Planen und Straßen des Landkreises Verden vorgekommen sind. Und die Frage ist jetzt, ob der Landkreis Verden das zwischenzeitlich korrigiert hat. Wir engagieren uns für die Sicherheit von Schulkindern auf dem Weg zur Schulbushaltestelle. - Seit 10 Jahren (1.1.2006) gibt es in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz und die Plattform FragDenStaat hab eben die Funktion, dass BürgerInnen Auskunft bekommen über Behördenentscheidungen. Transparenz in politischen Abläufen ist wichtig. Mit freundlichen Grüßen, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Verden
Kriterien und Prioritätenreihung des Landkreises Verden im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2007 und 2012
Von
Landkreis Verden
Via
Briefpost
Betreff
Kriterien und Prioritätenreihung des Landkreises Verden im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2007 und 2012
Datum
29. Februar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen