Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV

1. Welche Kriterien hat Ihre Behörde zur Anwendung der IFGGebV entwickelt und festgelegt?
2. Sind diese Kriterien ausschließlich für Ihre Behörde oder auch für weitere Behörden einschlägig, wenn ja, welche?
3. Nach welchen Kriterien werden Gebühren ermäßigt oder erlassen iSd § 2 der IFGGebV?
4. Sollten Ihnen zu 3. keine Kriterien vorliegen bitte ich Sie, mir beispielhaft einige (reale) Ermäßigungs- bzw. Erlasstatbestände zu schildern, insbesondere, welche Rolle soziale Härten (ALG II, BaföG, etc.) dabei spielen.

Ich freue mich, wenn Sie mir dazu Handreichungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben etc. in der jeweils gültigen Fassung zuschicken.

Ich danke Ihnen herzlich!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Kriteri…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248141]
Datum
3. Mai 2022 01:21
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Kriterien hat Ihre Behörde zur Anwendung der IFGGebV entwickelt und festgelegt? 2. Sind diese Kriterien ausschließlich für Ihre Behörde oder auch für weitere Behörden einschlägig, wenn ja, welche? 3. Nach welchen Kriterien werden Gebühren ermäßigt oder erlassen iSd § 2 der IFGGebV? 4. Sollten Ihnen zu 3. keine Kriterien vorliegen bitte ich Sie, mir beispielhaft einige (reale) Ermäßigungs- bzw. Erlasstatbestände zu schildern, insbesondere, welche Rolle soziale Härten (ALG II, BaföG, etc.) dabei spielen. Ich freue mich, wenn Sie mir dazu Handreichungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben etc. in der jeweils gültigen Fassung zuschicken. Ich danke Ihnen herzlich!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248141/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 334/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihr…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. Mai 2022 - Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248141]
Datum
11. Mai 2022 12:30
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 334/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 3. Mai 2022 teile ich Folgendes mit: Die Bemessung der Gebühren erfolgt im Bundesministerium der Justiz (BMJ) in Anwendung der rechtlichen Vorgaben des IFG und der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) nebst Begründung und Handreichung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Nach § 2 IFGGebV kann die Gebühr aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses um bis zu 50 Prozent ermäßigt und in besonderen Fällen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. Solche Gründe können nach der Begründung zur IFGGebV etwa in den wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, in der Anfrage selbst oder im Bereich der Verwaltung liegen. Damit hat die Behörde die Möglichkeit, Gesichtspunkten der Einzelfallgerechtigkeit und des Verwaltungsaufwandes Rechnung zu tragen. Geltende Rechtsprechung wird berücksichtigt. Darüber hinausgehende interne Handreichungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben etc. o.Ä. liegen im BMJ nicht vor. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort! Ihnen scheinen keine spezifischen Informationen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 3. Mai 2022 - Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248141]
Datum
12. Mai 2022 09:35
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort! Ihnen scheinen keine spezifischen Informationen zu Kriterien zu § 2 IFGGebV vorzuliegen, insofern beantrage ich (wie bereits unter 4. Am 3.5.2022 geschrieben), mir beispielhafte einige repräsentative reale Ermäßigungs- bzw. Erlasstatbestände mitzuteilen, die insbesondere den Tatbestand der sozialen Härten erfüllen (bspw. Hartz IV, Bafög, und weitere), sowie Ihren Umgang bzw. Ihre Ausführungen damit. Gerne können Sie mir die entsprechenden Stellen einfach hier hineinkopieren, Sie müssen dafür nichts schwärzen. Sofern es Ihnen ohne Drittbeteiligung möglich ist bitte ich Sie auch, mir die originalen Ausführungen des/der Antragsteller/in hier hineinzukopieren bzw. geschwärzt wiederzugeben. Alternativ bitte ich Sie, die dargelegten Sachverhalte selbst kurz aufzuschreiben. Bitte legen Sie auch dar, inwiefern es sich um einen „besonderen Fall“ iSd des § 2 IFGGebV handelte. Um gleiches bitte ich Sie bezüglich des Tatbestands des "öffentlichen Interesses" gem. § 2 IFGGebV. Ich bin der Ansicht, dass meine Anfrage sich bei ordnungsgemäßer Aktenführung Ihrerseits durch Benutzung der Suchfunktion mit Begriffen wie „§ 2 IFGGebV“, „Ermäßigung“, „Erlass“, „sozialer Härtefall“, „Bafög“, „Hartz IV/4“ etc. leicht beantworten lassen sollte, sodass jedenfalls eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft erfolgen kann. Sollten Sie wider Erwarten dennoch davon ausgehen, dass Gebühren anfallen könnten, bitte ich Sie, mir dies vorab unter Darlegung Ihrer Gründe bzw. Berechnungen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248141/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage hinsichtlich der von mir…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 3. Mai 2022 - Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248141]
Datum
8. Juni 2022 19:00
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage hinsichtlich der von mir vorgetragenen Konkretisierungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV“…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 3. Mai 2022 - Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248141]
Datum
20. Juni 2022 23:59
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV“ vom 03.05.2022 (#248141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, insbesondere hinsichtlich der von mir am 12.5. vorgetragenen Konkretisierung: Ihnen scheinen keine spezifischen Informationen zu Kriterien zu § 2 IFGGebV vorzuliegen, insofern beantrage ich (wie bereits unter 4. Am 3.5.2022 geschrieben), mir beispielhafte einige repräsentative reale Ermäßigungs- bzw. Erlasstatbestände mitzuteilen, die insbesondere den Tatbestand der sozialen Härten erfüllen (bspw. Hartz IV, Bafög, und weitere), sowie Ihren Umgang bzw. Ihre Ausführungen damit. Gerne können Sie mir die entsprechenden Stellen einfach hier hineinkopieren, Sie müssen dafür nichts schwärzen. Sofern es Ihnen ohne Drittbeteiligung möglich ist bitte ich Sie auch, mir die originalen Ausführungen des/der Antragsteller/in hier hineinzukopieren bzw. geschwärzt wiederzugeben. Alternativ bitte ich Sie, die dargelegten Sachverhalte selbst kurz aufzuschreiben. Bitte legen Sie auch dar, inwiefern es sich um einen „besonderen Fall“ iSd des § 2 IFGGebV handelte. Um gleiches bitte ich Sie bezüglich des Tatbestands des "öffentlichen Interesses" gem. § 2 IFGGebV. Ich bin der Ansicht, dass meine Anfrage sich bei ordnungsgemäßer Aktenführung Ihrerseits durch Benutzung der Suchfunktion mit Begriffen wie „§ 2 IFGGebV“, „Ermäßigung“, „Erlass“, „sozialer Härtefall“, „Bafög“, „Hartz IV/4“ etc. leicht beantworten lassen sollte, sodass jedenfalls eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft erfolgen kann. Sollten Sie wider Erwarten dennoch davon ausgehen, dass Gebühren anfallen könnten, bitte ich Sie, mir dies vorab unter Darlegung Ihrer Gründe bzw. Berechnungen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV“ [#248141]
Datum
20. Juni 2022 23:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248141/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das BMJ meine Anfrage nicht vollständig beantwortet hat und sich jetzt totstellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248141.pdf Anfragenr: 248141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248141/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 334/2022 Sehr << Antragsteller:in >> die Er…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. Mai 2022 - Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248141]
Datum
21. Juni 2022 12:47
Status
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Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 334/2022 Sehr << Antragsteller:in >> die Erfassung und Veraktung von Vorgängen erfolgt im Bundesministerium der Justiz stets themen- bzw. inhaltsbezogen. So werden bspw. IFG-Anträge als solche erfasst sowie das Thema, auf das sich ein solcher Antrag bezieht. Fragen der Gebührenfestsetzung werden erst im Laufe des einzelnen Verfahrens behandelt und geklärt. Dies führt jedoch nicht dazu, dass hierzu eine Erfassung erfolgt, ob und aus welchen Gründen eine Gebührenentscheidung erfolgt. Demzufolge besteht keine Möglichkeit, Fälle der von ihnen beschriebene Art durch Nutzung der Suchfunktion mit den von Ihnen genannten Begriffen aufzufinden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
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Datum
23. Juni 2022 09:06
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Az.: IFG-726/002 II#018 ich danke Ihnen für Ihre Nachricht! Tatsächlich habe ich am 21.6.2022…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage an das BMJ „Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV“ [#248141] # IFG-726/002 II#0182 [#248141]
Datum
23. Juni 2022 09:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr [geschwärzt], Az.: IFG-726/002 II#018 ich danke Ihnen für Ihre Nachricht! Tatsächlich habe ich am 21.6.2022 eine Nachricht des BMJ erhalten (siehe oben), in der ausgeführt wird, die von mir angefragten Informationen würden nicht systematisch erfasst, da die Anfragen nicht zentral beantwortet würden, sodass man nicht mit einer globalen Suche nach bestimmten Begriffen zu den von mir erfragten Ergebnissen kommen könne. Das heißt natürlich nicht, dass die Informationen gar nicht vorlägen, sondern nur, dass die Suche aufwendiger ist, insofern halte ich an meinem Antrag fest und rüge die fehlende Beantwortung der Frage 4. aus meiner E-Mail vom 3.5.2022 (wie Sie richtig verstanden haben). [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]) Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 248141 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Betreff
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Datum
11. Juli 2022 10:40
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Az.: IFG-726/002 II#018 2 vielen Dank für Ihre Vermittlung! Auf meine Antwort hin …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV“ [#248141] # IFG-726/002 II#0182 [#248141]
Datum
12. Juli 2022 12:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Az.: IFG-726/002 II#018 2 vielen Dank für Ihre Vermittlung! Auf meine Antwort hin hatte das BMJ ja lediglich erklärt, dass sich die Informationen nicht durch eine einfache Suche herausfinden ließen, und nicht erwähnt, dass einer Auskunf ebenfalls entgegenstehe, dass es sich bei meiner Anfrage um einen Rechtsauskunftsantrag handele. Ich bin mir auch nicht sicher, inwiefern das BMJ wissen können sollte, dass ich nicht gerade bspw. eine Recherche zu Ermäßigungstatbeständen in der IFGGebV durchführe, für die ich die Informationen sammele und auswerte. Tatsächlich ist dies nämlich der Fall, seit ich zu Beginn diesen Jahres eine Gebühr iHv 560 Euro aus Gründen der Vermeidung sozialer Härten nach § 2 der IFGGebV NRW erlassen bekommen habe (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-versammlungen/#nachricht-682412), interessiere ich mich auf grundsätzlicher Basis für den Umgang verschiedener Behörden mit den Ermäßigungs- und Erlasstatbeständen, so dass ich vergleichbare Anfragen auch an andere Behörden gestellt habe (jeweils ohne die konkrete Absicht, eine andere Anfrage an diese Behörden zu stellen, woraus ersichtlich ist, dass ich es keinesfalls auf eine konkrete Rechtsberatung anlege). Im Übrigen ist die Rechtsprechung zu Ermäßigungs- und Erlasstatbeständen in den einschlägigen Datenbanken derart dürftig, dass ich zumindest über den Umgang einzelner Behörden damit mehr darüber lernen könnte (das gilt in besonderer Weise für die Rechtsprechungslage in kostenfreien Datenbanken). Zudem muss es auch mir als Bürger:in möglich sein, die Verwaltung mittels des IFG auf ihren Umgang mit der IFGGebV hin zu überprüfen, ggf. auch, um die Behörde bei Festsetzung einer Gebühr auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG hinzuweisen, dafür muss ich aber zwangsläufig andere Gebührentatbestände bzw. Ermäßigungen kennen, die die Behörde in der Vergangenheit erlassen hat. Ferner ist das BMJ mir als Bürger:in gem. § 25 VwVfG abstrakt zu einer Beratung bzw. Hilfestellung verpflichtet (das wäre sie ja auch, wenn ich bei einer Anfrage von mir fragen würde, wie sich die Gebühr durch Einschränkung der Anfrage verringern ließe), nichts anderes könnte die Behörde ja auch hier abstrakt tun. Zuletzt wäre nach Ansicht des BMJ dann wohl auch eine Anfrage bzgl. eines Rechtsgutachtens oÄ des Ministeriums eigentlich eine versteckte kostenlose Rechtsberatung, sodass eine Auskunft nach dem IFG nicht geschuldet wäre. Auch das zeigt die Widersinnigkeit dieser Argumentation. Ich danke Ihnen herzlich für die Gelegenheit zur Stellungnahme und für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248141/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-726/002 II#0182 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Vermittlungsbitte bei Ihrer Anfrage an das BMJ „Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV“ [#248141] # IFG-726/002 II#0182
Datum
14. Juli 2022 09:44
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-726/002 II#0182 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank dafür, dass Sie meine Antwort so schnell und umfassend geprüft hab…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsbitte bei Ihrer Anfrage an das BMJ „Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV“ [#248141] # IFG-726/002 II#0182 [#248141]
Datum
14. Juli 2022 10:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank dafür, dass Sie meine Antwort so schnell und umfassend geprüft haben! Ich danke Ihnen auch für den Vermittlungsvorschlag bzgl. der Bürgeranfrage, den ich angesichts Ihrer Prüfung gerne annehme. Meine Bürgeranfrage würde ich dann so formulieren: 1. Um wie viel würden Sie eine Gebühr gem. § 2 IFGGebV ermäßigen, wenn der/die Anfragesteller:in für Leistungen nach dem BAföG oder Prozesskostenhilfe berechtigt ist und unter welchen zusätzlichen Umständen würden Sie einen vollständigen Erlass der Gebühren vornehmen? 2. Welche anderen Kriterien außer "Vermeidung sozialer Härten" (wie bspw. im IFG NRW explizit aufgeführt) würden Sie unter "Billigkeit" iSd § 2 IFGGebV fallen lassen? Ich danke Ihnen herzlich und bitte entschuldigen Sie die Umstände! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248141/
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Datum
19. Juli 2022 10:07
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsbitte bei Ihrer Anfrage „Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV“ [#248141] # IFG-726/002 II#0182 [#248141]
Datum
19. Juli 2022 11:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248141/
Bundesministerium der Justiz
Auskunft auf die Bürgeranfrage (weil IFG Antrag nicht funktioniert hat) Das ist eine Antwort auf meine Bürgeranfra…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft auf die Bürgeranfrage (weil IFG Antrag nicht funktioniert hat)
Datum
26. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Das ist eine Antwort auf meine Bürgeranfrage, weil das BMJ der Meinung war, dass nach dem IFG kein Anspruch auf Auskunft zu 4. besteht - auf die Bürgeranfrage haben sie nach Vermittlung des BfDI aber (gerne) geantwortet. Das BMJ meint, sachliche Unbilligkeiten kämen nur ganz selten vor, und dass jemand persönliche Unbilligkeiten geltend gemacht hätte (z.B. Vermeidung sozialer Härten wegen Hartz 4, Bafög/PKH-Berechtigung, etc.), wäre nach der Erinnerung der Beschäftigten noch nie vorgekommen. Das BMJ meint auch, es sei in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung und man könne aus Hartz 4 etc. nicht automatisch schließen, das jemand eine Ermäßigung/Erlass der Gebühren bekommen sollte. Im Übrigen verweist es darauf, dass die Regeln des BGebG gelten, dazu könnte es dann wohl mehr Rspr. geben als zum IFG... :)
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft auf die Bürgeranfrage (weil IFG Antrag nicht funktioniert hat) [#248141] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft auf die Bürgeranfrage (weil IFG Antrag nicht funktioniert hat) [#248141]
Datum
6. August 2022 11:11
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Lehmann, Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 334/2022 ich danke Ihnen sehr herzlich dafür, dass Sie meine Bürgeranfrage zu umfangreich beantwortet haben und Sie offenbar keine Mühen gescheut haben! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft auf die Bürgeranfrage (weil IFG Antrag nicht funktioniert hat) [#248141] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft auf die Bürgeranfrage (weil IFG Antrag nicht funktioniert hat) [#248141]
Datum
6. August 2022 11:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Wortha, Geschäftszeichen: IFG-726/002 II#0182 vielen herzlichen Dank für die Vermittlung zur Bürgeranfrage, ich bin mit der Antwort des BMJ vollauf zufrieden! Danke für Ihre Mühen und den Vorschlag zur Güte! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>