Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV

1. Welche Kriterien hat Ihre Behörde zur Anwendung der IFGGebV entwickelt und festgelegt?
2. Sind diese Kriterien ausschließlich für Ihre Behörde oder auch für weitere Behörden einschlägig, wenn ja, welche?
3. Nach welchen Kriterien werden Gebühren ermäßigt oder erlassen iSd § 2 der IFGGebV?
4. Sollten Ihnen zu 3. keine Kriterien vorliegen bitte ich Sie, mir beispielhaft einige (reale) Ermäßigungs- bzw. Erlasstatbestände zu schildern, insbesondere, welche Rolle soziale Härten (ALG II, BaföG, etc.) dabei spielen.

Ich freue mich, wenn Sie mir dazu Handreichungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben etc. in der jeweils gültigen Fassung zuschicken.

Ich danke Ihnen herzlich!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Kriteri…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248139]
Datum
3. Mai 2022 01:20
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Kriterien hat Ihre Behörde zur Anwendung der IFGGebV entwickelt und festgelegt? 2. Sind diese Kriterien ausschließlich für Ihre Behörde oder auch für weitere Behörden einschlägig, wenn ja, welche? 3. Nach welchen Kriterien werden Gebühren ermäßigt oder erlassen iSd § 2 der IFGGebV? 4. Sollten Ihnen zu 3. keine Kriterien vorliegen bitte ich Sie, mir beispielhaft einige (reale) Ermäßigungs- bzw. Erlasstatbestände zu schildern, insbesondere, welche Rolle soziale Härten (ALG II, BaföG, etc.) dabei spielen. Ich freue mich, wenn Sie mir dazu Handreichungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben etc. in der jeweils gültigen Fassung zuschicken. Ich danke Ihnen herzlich!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248139/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG v…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248139]
Datum
3. Mai 2022 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 03. Mai 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat ZR - „Zentrales Rechtsreferat“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie den Bescheid samt Anlage zu Ihrem IFG-Antrag vom 3…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag: Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248139]
Datum
2. Juni 2022 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie den Bescheid samt Anlage zu Ihrem IFG-Antrag vom 3. Mai 2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort. Zuerst möchte ich darauf hinweisen, da…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag: Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248139]
Datum
2. Juni 2022 09:55
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort. Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass Sie mir zwar den richtigen Bescheid geschickt haben, aber in der E-Mail den falschen Namen benutzt haben - nur um sicherzugehen, dass jetzt [geschwärzt] nicht den falschen Bescheid bekommt! Ihre Antwort zu d) finde ich in ihrer Abstraktheit wenig alltagsnah und möchte Sie daher bitten, mir einige (drei) Beispiele für Ermäßigungs- und Erlasstatbestände zu schicken, gerne einfach als Kopie des jeweiligen Absatzes aus erstellten Bescheiden (einer evtl. notwendigen Schwärzung personenbezogener Daten stimme ich zu), dann kann ich mir eine bessere Vorstellung davon machen. Sollte dafür eine neue Anfrage nach dem IFG notwendig sein, lassen Sie mich dies bitte wissen! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 248139 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Beispielen für Ermäßigungs- und Erlasst…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag: Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248139]
Datum
2. Juni 2022 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Beispielen für Ermäßigungs- und Erlasstatbeständen. Wie schon in dem heute übersandten Bescheid dargestellt, erfolgen Ermäßigungen oder das Absehen von Gebühren den gesetzlichen Voraussetzungen und bedürfen stets einer Prüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien. Deshalb ist es auch nicht möglich, einzelne Tatbestände zu nennen, die grundsätzlich zur Ermäßigung oder zum Erlass von Gebühren führen. Auch eine Übersendung von Beispiele aus früheren Bescheiden ist leider nicht möglich, da eine Schlagwortsuche in unserer eAkte zu Ihrer Anfrage keine Treffer ergab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort! Bedeutet das, dass das BMWK noch nie Ge…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag: Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248139]
Datum
2. Juni 2022 19:27
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort! Bedeutet das, dass das BMWK noch nie Gebühren aufgrund des § 2 IFGGebV ermäßigt oder erlassen hat? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248139/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Rückfrage, die ich wie folgt beantworten möc…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag: Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248139]
Datum
7. Juni 2022 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Rückfrage, die ich wie folgt beantworten möchte: Aus der durchgeführten Schlagwortsuche kann man nicht zwangsläufig ableiten, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch nie Gebühren gem. § 2 IFGGebV ermäßigt oder erlassen hat. Die Suche ergab lediglich für die ausgesuchten Schlagwörter keine Treffer. Nach Beantwortung Ihrer Rückfrage, sehe ich die Bearbeitung dieses Vorgangs als abgeschlossen an. Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen gegen den Bescheid vom 02.06.2022 Widerspruch einzulegen oder einen weiteren IFG-Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Klarstellung. Ich sehe meine Anfrage damit als erledigt und da…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag: Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248139]
Datum
17. Juni 2022 11:54
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Klarstellung. Ich sehe meine Anfrage damit als erledigt und danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248139/