Kritische Infrastruktur Hebammen

Wann werden Hebammen in die kritische Infrastruktur aufgenommen bzw. warum nicht oder woran hängt es?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kritische Infrastruktur Hebammen [#251999]
Datum
23. Juni 2022 11:50
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann werden Hebammen in die kritische Infrastruktur aufgenommen bzw. warum nicht oder woran hängt es?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251999/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Cottbus/Chóśebuz Gesundheitsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Haben Sie ein Anliegen zur Infektion mit COVID-19…
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort: Kritische Infrastruktur Hebammen [#251999]
Datum
23. Juni 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Haben Sie ein Anliegen zur Infektion mit COVID-19, dann beachten Sie bitte die am 05.05.2022 in Kraft getretene Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz.Sie ist unter: https://www.cottbus.de/aktuelles/allgemein/2022-05/allgemeinverfuegung_in_der_stadt_cottbus_chosebuz_nach_SS_28_absatz_1_satz_1_SS_29_SS_30_ifsg_i_v_m_SS_2_absatz_3_und_SS_3_bbggdg_i_v_m_SS.html veröffentlicht.   Ihr Gesundheitsamt Cottbus/Chóśebuz
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kritische Infrastruktur Hebammen“ vom 23.06.20…
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Kritische Infrastruktur Hebammen [#251999]
Datum
26. Juli 2022 06:22
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kritische Infrastruktur Hebammen“ vom 23.06.2022 (#251999) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Cottbus/Chóśebuz Gesundheitsamt
Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen bereits am 24.06.2022 mitgeteilt, kann diese Frage grundsätzlic…
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz Gesundheitsamt
Betreff
AW: Kritische Infrastruktur Hebammen [#251999]
Datum
26. Juli 2022 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen bereits am 24.06.2022 mitgeteilt, kann diese Frage grundsätzlich nicht über ein Akteneinsichtsrecht geklärt werden. Da die Gesundheitsämter keine Gesetzgeberfunktion haben, bitte ich Sie, sich an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zu wenden. Freundliche Grüße