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Kritische Infrastruktur

- Informationen, ob des BASE bzw. welche Abteilungen des BASE zur kritischen Infrastruktur gerechnet werden, insbesondere inwiefern das BASE oder Teile des BASE im Sinne des BSI-Gesetzes zur kritischen Infrastruktur zugerechnet werden.
-Informationen dazu, welche Vorsorgen das BASE im Sinne der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur getroffen hat. Insbesondere bitte ich um Zusendung eines Notfallplanes, falls dieser existiert. Falls die Übersendung des Notfallplans die Sicherheit des BASE gefährdet, bitte ich um Mitteilung des Datums der ersten Erstellung eines Notfallplans und der letztmaligen Überarbeitung
- die Dokumente, in denen die Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs des BASE während der Covid-19 Pandemie festgelegt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen, …
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kritische Infrastruktur [#237663]
Datum
15. Januar 2022 11:38
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen, ob des BASE bzw. welche Abteilungen des BASE zur kritischen Infrastruktur gerechnet werden, insbesondere inwiefern das BASE oder Teile des BASE im Sinne des BSI-Gesetzes zur kritischen Infrastruktur zugerechnet werden. -Informationen dazu, welche Vorsorgen das BASE im Sinne der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur getroffen hat. Insbesondere bitte ich um Zusendung eines Notfallplanes, falls dieser existiert. Falls die Übersendung des Notfallplans die Sicherheit des BASE gefährdet, bitte ich um Mitteilung des Datums der ersten Erstellung eines Notfallplans und der letztmaligen Überarbeitung - die Dokumente, in denen die Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs des BASE während der Covid-19 Pandemie festgelegt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237663/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kritische Infrastruktur“ vom 15.01.2022 (#2376…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kritische Infrastruktur [#237663]
Datum
20. Februar 2022 17:29
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kritische Infrastruktur“ vom 15.01.2022 (#237663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237663/
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihre Anfrage vom 15.01.2022 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 15.0…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.01.2022
Datum
21. Februar 2022 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 15.01.2022. Zu der ersten Frage, ob es sich bei dem BASE insgesamt oder einzelnen Abteilungen des BASE um kritische Infrastrukturen im Sinne des BSIG handelt, möchten wir Sie auf die Gesetzesbegründung zum BSIG verweisen (BT-Drs. 18/4096). Dort ist ausdrücklich angegeben, dass zu den kritischen Infrastrukturen im Sinne von § 2 BSIG nicht die "Verwaltung von Regierung und Parlament sowie die öffentliche Bundesverwaltung und die von ihr eingesetzte Technik (einschließlich der Technik, die im Auftrag der Bundesverwaltung betrieben wird)" gehören. Insofern sieht das BSIG in §§ 4, 5 und 8 BSIG Spezialregelungen vor. Zu Ihrer zweiten Frage möchten wir Sie freundlich noch um Konkretisierung Ihres Informationsersuchens bitten. Insofern ist für uns derzeit nicht verständlich, ob sich Ihre Anfrage auf Regelungen zur Sicherstellung der internen Funktionsfähigkeit des BASE bezieht oder auf Regelungen bezüglich kritischer Infrastrukturen in dem Sinn des BSIG und welche Bedeutung Sie dem Begriff der "kritischen Infrastruktur" insoweit beimessen. Nach entsprechender Klarstellung werden wir Ihr Anliegen prüfen und Ihnen, vorbehaltlich etwaiger Ausschlussgründe, die entsprechenden Informationen zukommen lassen. Auf Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes gehen wir davon aus, dass für die Auskunftserteilung keine Gebühren erhoben werden. Allerdings weisen wir Sie darauf hin, dass eine abschließende Entscheidung über die Gebühren erst nach der Bearbeitung anhand des entstandenen Aufwands erfolgen kann. Eine Ermäßigung oder Befreiung von den Gebühren erfolgt nur bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen, die von Ihnen im Einzelfall nachzuweisen wären (also insbesondere besondere finanzielle Belastungen bzw. verminderte Leistungsfähigkeit). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 15.01.2022 [#237663] Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Zur 2. Fra…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.01.2022 [#237663]
Datum
8. März 2022 11:26
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Zur 2. Frage: Diese zielt auf Notfallpläne o.ä., die die Aufrechterhaltung der internen Funktionsfähigkeit des BASE z.B. bei Naturkatastrophen, Stromausfall, Pandemien etc.. Hier interessiert mich insbesondere die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des BASE als Aufsichtsbehörde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237663/
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Antrag auf Informationszugang (E-Mail vom 8.3.2022) Sehr Antragsteller/in zu Ihrer mit E-Mail vom 8. März 20…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang (E-Mail vom 8.3.2022)
Datum
7. April 2022 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer mit E-Mail vom 8. März 2022 konkretisierten Anfrage übersenden wir Ihnen im Anhang einen Notfallplan des BASE, in welchem kritische Aufgaben und Prozesse identifiziert und die organisatorische Sicherstellung der jeweiligen Funktionen dargestellt sind. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang (E-Mail vom 8.3.2022) [#237663] Sehr << Anrede >> vielen Dank f…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang (E-Mail vom 8.3.2022) [#237663]
Datum
17. April 2022 09:18
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das übersandte Dokument. Ich benötige darüberhinaus noch die folgende Information: - An welchem Tag wurde dieses Dokument erstellt? - Ist dieses die erste Version dieses Dokuments? - Wenn nein: An welchem Tag wurde die erste Version dieses Dokuments erstellt? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237663/

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang (E-Mail vom 8.3.2022) [#237663] Sehr << Antragsteller:in >> hi…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang (E-Mail vom 8.3.2022) [#237663]
Datum
4. Mai 2022 15:12
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit komme ich zurück auf Ihre Nachfrage vom 24. April 2022 und möchte diese wie folgt beantworten: Das Ihnen übersendete Dokument datiert vom 6.1.2022. Es handelt sich dabei um die zweite Version des Notfallplans. Die erste, ursprüngliche Version des Dokumentes wurde am 23.3.2020 erstellt. Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Reorganisation innerhalb des BASE im Jahr 2021 und der Einstellung einer Vielzahl neuer Mitarbeiter:innen erfolgte eine Aktualisierung des Dokumentes auf die Ihnen übersendete Version. Mit freundlichen Grüßen