Kronzeugenregelung

Anfrage an: Bundeskartellamt

Wie viele Anträge auf Anwendung der Kronzeugenregelung hat das Bundeskartellamt im Jahr 2021 erhalten und wie viele davon wurden genehmigt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Anträge…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kronzeugenregelung [#243772]
Datum
18. März 2022 14:10
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anträge auf Anwendung der Kronzeugenregelung hat das Bundeskartellamt im Jahr 2021 erhalten und wie viele davon wurden genehmigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Name removed >> << Name removed >> Request Number: 243772 Reply To: <<email address>> Upload large files for this request here: https://fragdenstaat.de/en/r/243772/ Post Address: << Name removed >> << Name removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. März 2022 14:10
Status
Warte auf Antwort

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Bundeskartellamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. März 2022. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 10 Kornzeu…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Kronzeugenregelung [#243772]
Datum
22. März 2022 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.jpg
72,2 KB
image002.jpg
2,1 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. März 2022. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 10 Kornzeugenanträge beim Bundeskartellamt gestellt. In unserer Pressemitteilung zum Jahresrückblick<https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2021/22_12_2021_Jahresrueckblick.html>, die am 22. Dezember 2021 veröffentlicht wurde, wurden noch 9 Kronzeugenanträge gezählt. Nach Veröffentlichung der Pressemitteilung ist jedoch ein weiterer Kornzeugenantrag bei uns eingegangen. Zum zweiten Teil Ihrer Fragen, können wir Ihnen mitteilen, dass in diesem Zusammenhang keine klassische "Genehmigung" erfolgt. Vielmehr entscheidet das Bundeskartellamt am Ende des Verfahrens, ob und in welcher Weise sich ein Kronzeugenantrag auswirkt. Das ergibt sich auch aus § 81k und § 81l GWB. Zwischen der Entscheidung des Bundeskartellamtes und dem Antrag liegen jedoch regelmäßig viele Jahre, so dass man insofern keine "genehmigten Anträge pro Jahr" nennen kann. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,