Küchenparty am 21.3.2020 im Hotel Kameha Brand Bonn um 19.00Uhr

Anfrage an: Gesundheitsamt Bonn

Darf diese Veranstaltung nach der derzeitigen Lage stattfinden ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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detlef Kortenhoff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
detlef Kortenhoff
Betreff
Küchenparty am 21.3.2020 im Hotel Kameha Brand Bonn um 19.00Uhr [#182731]
Datum
16. März 2020 13:00
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf diese Veranstaltung nach der derzeitigen Lage stattfinden ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen detlef Kortenhoff Anfragenr: 182731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182731 Postanschrift detlef Kortenhoff << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen detlef Kortenhoff
Gesundheitsamt Bonn
Sehr geehrter Herr Kortenhoff, die von Ihnen angefragte Veranstaltung ist auf Grundlage der Allgemeinverfügung de…
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
WG: Küchenparty am 21.3.2020 im Hotel Kameha Brand Bonn um 19.00Uhr [#182731]
Datum
18. März 2020 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kortenhoff, die von Ihnen angefragte Veranstaltung ist auf Grundlage der Allgemeinverfügung der Stadt Bonn verboten. Die Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen

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detlef Kortenhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> ...Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen detlef Kortenhoff An…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
detlef Kortenhoff
Betreff
AW: WG: Küchenparty am 21.3.2020 im Hotel Kameha Brand Bonn um 19.00Uhr [#182731]
Datum
28. März 2020 09:58
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ...Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen detlef Kortenhoff Anfragenr: 182731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182731