Künftige Stromversorgungssicherheit

> Um wieviel Prozent jährlich würde der Stromverbrauch ab jetzt zunehmen, wenn alle Privathaushalte die derzeit noch mit Öl oder Gas heizen bis 2030 auf Wärmepumpen umsteigen würden (auch Pelletheizungen emittieren CO²) und die vorgesehene Anzahl E-Autos in den Verkehr kämen?
> Wieviel würde der Stromverbrauch akut zunehmen, wenn Gasfernheizungswärme durch "Heißlüfter" in Räumen ergänzt werden müsste weil sonst keine Wohnraumtemperatur von 20 ° gehalten werden kann.
> Ist dieser schon kurzfrístig anfallende Strommehrbedarf vollständig kompensierbar wenn gleichzeitig fossile Energieträger nicht mehr verstromt werden sollen und AKWs abgeschaltet bleiben?
> Wieviel zusätzliches CO² würde durch die dafür notwendige Stromerzeugung aus Kohle ausgestoßen werden (und Gas, falls ausreichend verfügbar)?
> Wieviel Atomstrom müsste diesen Winter aus Nachbarländern mit fortdauernder AKW- Nutzung importiert werden.
> Müssten wir dann auch Kohlestrom importieren?
>> Wie wirkt sich diese "verzögerte Energiewende" auf die angestrebte CO²-Minderung aus. Sind die angestrebten Reduzierungsziele dann noch erreichbar?
> Wäre überhaupt gesichert, dass wir in D jederzeit genügend (nicht aus fossilen Energieträgern erzeugten) Strom importieren könnten?
Antworten zu den Mehrkosten für die Verbraucher bitte nicht in Megawatt ;-) ,
sondern nach zu erwartendem Marktwert (Privathaushaltstarif) in EURO je Heizperiode !
>> Ist es (bei Verzicht auf ideologische Denkverbote) unter diesen Umständen noch vertretbar an der AKW-Abschaltung und am Frackingverbot festzuhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • Ein:e Follower:in
Leopold Mayer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: > Um wieviel P…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Künftige Stromversorgungssicherheit [#253103]
Datum
12. Juli 2022 11:32
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
> Um wieviel Prozent jährlich würde der Stromverbrauch ab jetzt zunehmen, wenn alle Privathaushalte die derzeit noch mit Öl oder Gas heizen bis 2030 auf Wärmepumpen umsteigen würden (auch Pelletheizungen emittieren CO²) und die vorgesehene Anzahl E-Autos in den Verkehr kämen? > Wieviel würde der Stromverbrauch akut zunehmen, wenn Gasfernheizungswärme durch "Heißlüfter" in Räumen ergänzt werden müsste weil sonst keine Wohnraumtemperatur von 20 ° gehalten werden kann. > Ist dieser schon kurzfrístig anfallende Strommehrbedarf vollständig kompensierbar wenn gleichzeitig fossile Energieträger nicht mehr verstromt werden sollen und AKWs abgeschaltet bleiben? > Wieviel zusätzliches CO² würde durch die dafür notwendige Stromerzeugung aus Kohle ausgestoßen werden (und Gas, falls ausreichend verfügbar)? > Wieviel Atomstrom müsste diesen Winter aus Nachbarländern mit fortdauernder AKW- Nutzung importiert werden. > Müssten wir dann auch Kohlestrom importieren? >> Wie wirkt sich diese "verzögerte Energiewende" auf die angestrebte CO²-Minderung aus. Sind die angestrebten Reduzierungsziele dann noch erreichbar? > Wäre überhaupt gesichert, dass wir in D jederzeit genügend (nicht aus fossilen Energieträgern erzeugten) Strom importieren könnten? Antworten zu den Mehrkosten für die Verbraucher bitte nicht in Megawatt ;-) , sondern nach zu erwartendem Marktwert (Privathaushaltstarif) in EURO je Heizperiode ! >> Ist es (bei Verzicht auf ideologische Denkverbote) unter diesen Umständen noch vertretbar an der AKW-Abschaltung und am Frackingverbot festzuhalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 253103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253103/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Mayer, haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die wir gerne als Bürgeranfrage beantworten, da …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Künftige Stromversorgungssicherheit [#253103]
Datum
19. September 2022 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Mayer, haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die wir gerne als Bürgeranfrage beantworten, da die Voraussetzungen des IFG nicht erfüllt sind. Sie erkundigen sich, wie die Bundesregierung plant, durch den kommenden Winter zu kommen und die Stromversorgungssicherheit sicherzustellen. Die Bundesregierung beobachtet sehr genau, wie sich die Situation der Energieversorgung aktuell darstellt und sich zukünftig entwickeln wird. Derzeit ist die Stromversorgung gesichert. Um auch mögliche Extremfälle in den Planungen zu berücksichtigen, haben wir in Zusammenarbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) von Mitte Juli bis Anfang September 2022 in einer Sonderanalyse die Sicherheit des Stromnetzes für diesen Winter unter verschärften äußeren Bedingungen untersucht (sog. „Stresstest“). In diesem wurden aus Vorsorgegründen deutlich verschärfte Annahmen zu den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf den Energiemarkt getroffen und stufenweise hochskaliert. Zusätzlich berücksichtigen die Berechnungen weitere mögliche Engpässe in der Kraftwerksverfügbarkeit (z. B. aufgrund einer schwierigen Versorgungslage mit Brennstoffen durch niedrige Flusspegel oder einem Ausfall von Krafwerkskapazitäten im Ausland). Zusammen mit zwei Szenarien aus einem ersten Stresstest im Frühjahr 2022 liegen damit insgesamt fünf Szenarien vor, die die Bandbreite zwischen einem Basis- und mehreren Extremszenarien abdecken und so eine umfassende Risikoanalyse der Versorgungssicherheit erlauben. Folgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Ergebnisse des Stresstestes sowie die Schlussfolgerungen, die die Bundesregierung daraus zieht. Der aktuelle Netzstresstest kommt zu dem Ergebnis, dass stundenweise krisenhafte Situationen im Stromsystem im Winter 22/23 zwar sehr unwahrscheinlich sind, aktuell aber nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Daher werden eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen empfohlen, damit es auch in diesen sehr unwahrscheinlichen Szenarien nicht zu einer kurzzeitigen Lastunterdeckung oder Stromausfällen aufgrund von Netz-Stresssituationen kommt. Eine Maßnahme allein reicht dabei nicht aus. Wichtige Beiträge zur Netzsicherheit sind eine höhere Auslastung der bestehenden Netze durch eine Beschleunigung des geplanten witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs, eine bessere Nutzung verschiedener Kraftwerke und Kraftwerksreserven sowie vertragliches Lastmanagement. Die im Stresstest empfohlen Maßnahmen sind zum Teil bereits umgesetzt oder in Umsetzung, z.B. die Nutzung von Kraftwerksreserven und die Marktrückkehr von Kohlekraftwerken. Weitere Maßnahmen sind in der unmittelbaren Vorbereitung und werden mit einer dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) umgesetzt, u.a. die zusätzliche Stromproduktion in Biogasanlagen sowie Maßnahmen zur Höherauslastung der Stromnetze/Verbesserung der Transportkapazitäten. Zur Frage der Weiternutzung der Atomkraftwerke hat der Stresstest den möglichen Effekt einer Verfügbarkeit der drei Atomkraftwerke Emsland, Isar und Neckarwestheim im Stromnetz untersucht. Die Ergebnisse zeigen: Wenn man die drei Atomkraftwerke verfügbar hält, kann dies in Stresssituationen im Stromnetz nur einen begrenzten Beitrag leisten. Zur Stabilisierung des Stromnetzes würden die drei AKW in einem sehr kritischen Szenario den Bedarf an Redispatchkraftwerken im Ausland (d.h. Kraftwerke, die dem deutschen Markt kurzfristig Strom zum Ausgleich von Netzengpässen zur Verfügung stellen können) von 5,1 GW nur um 0,5 GW senken. Es würde zudem - gemessen am Gesamtgasverbrauch - nur minimal Gas eingespart. Insgesamt besitzt Atomenergie im Vergleich zu den anderen dringenden Maßnahmen eine untergeordnete Rolle, um in kritischen Situationen die Netzsicherheit zu gewährleisten. Es bleiben auch bei einer Nutzung der drei verbleibenden Atomkraftwerke andere deutliche Eingriffe nötig, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Da der mögliche Beitrag der Atomenergie in Stresssituationen nach den Berechnungen des zweiten Stresstests begrenzt ist und Atomenergie weiterhin eine Hochrisikotechnologie ist, muss eine besonders sorgfältige und zielgenaue Ausgestaltung erfolgen. Daher spricht sich Minister Habeck für eine AKW-Einsatzreserve aus. Der Anwendungsbereich ist inhaltlich begrenzt auf die südlichen Kraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim und befristet bis Mitte April 2023. Nur für diesen Zeitraum und nur für die zwei süddeutschen AKWs ist ein eng konditionierter Notfalleinsatz der AKWs zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die Versorgungssicherheit erforderlich und damit im Rahmen der Verfassung eine noch vertretbare Entscheidung des Gesetzgebers. Eine von Ihnen erwähnte kurzfristige starke Zunahme des Stromverbrauchs ist im Fall von Wärmepumpen oder ladenden E-Fahrzeuge aufgrund der zu erwartenden Produktions- und/oder Installationsdauern nicht zu erwarten. Gleichwohl ist ein Anstieg dieser neuen Stromverbraucher gegenüber dem letzten Jahr berücksichtigt. Im Stresstest wurde zudem eine kurzfristige Zunahme der Leistungsspitze durch den Betrieb von Heizlüftern angenommen, womit auch diese für das Stromversorgungssystem kritische Entwicklung berücksichtig ist. Weitergehende Informationen finden sich auf den betreffenden Seiten des BMWK: * * Sichere und verlässliche Energieversorgung: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Doss... * * Stresstest zum Stromsystem: BMWK stärkt Vorsorge zur Sicherung der Stromnetz-Stabilität im Winter 22/23: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pres... * * FAQ-Liste Zweiter Stresstest und Maßnahmen zur Sicherung der Stromnetz-Stabilität im Winter 22/23: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/... Wir wünschen Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen

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Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Optimismus ist erstaunlich, ihr Stresstestergebnis wenig überzeugend! Ihre Fehl…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Künftige Stromversorgungssicherheit [#253103]
Datum
19. September 2022 13:54
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Optimismus ist erstaunlich, ihr Stresstestergebnis wenig überzeugend! Ihre Fehleinschätzung wird für sie als Beamte keine materiellen Folgen haben. Dass ihr Minister von der Realität noch vor Winterende überholt werden wird, ist unschwer vorhersehbar. Wenn wir dann keine konkurrenzfähige Wirtschaft mehr haben, brauchen wir auch keinen Wirtschaftsminister mehr, sondern müssen die Mittel für das Sozialministerium durch "Sondervermögen" (= betriebswirtschaftlich korrekter, Schulden genannt) erheblich aufstocken. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 253103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253103/