Kulturdenkmale der Gemeinde Eschelbronn

eine Liste aller Kulturdenkmale der Gemeinde Eschelbronn, sowie alle zugehörigen vorhandenen Daten und Hintergrundinformationen zu den einzelnen Objekten, wie Bezeichnung, Adresse, Geokoordinaten, Objektbeschreibung, Baujahr u.s.w.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Mai 2019
  • Frist
    3. Juni 2019
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste aller …
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kulturdenkmale der Gemeinde Eschelbronn [#136385]
Datum
4. Mai 2019 00:33
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller Kulturdenkmale der Gemeinde Eschelbronn, sowie alle zugehörigen vorhandenen Daten und Hintergrundinformationen zu den einzelnen Objekten, wie Bezeichnung, Adresse, Geokoordinaten, Objektbeschreibung, Baujahr u.s.w.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Interesse an unseren Daten zu Kulturdenkmalen, für deren Verarb…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Kulturdenkmale der Gemeinde Eschelbronn [#136385]
Datum
6. Mai 2019 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Interesse an unseren Daten zu Kulturdenkmalen, für deren Verarbeitung rechtlich Folgendes gilt: Zu Anfragen nach unseren Daten zu Kulturdenkmalen haben wir uns 2012 mit der obersten Denkmalschutzbehörde (damals Ministerium für Finanzen und Wirtschaft – MFW – heute Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg – WM) abgestimmt, das den Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD, heute Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit – LfDI) einbezogen hat. Eine Besprechung im MFW mit dem LfD hat ergeben, dass unsere Daten zu Kulturdenkmalen dem Datenschutz unterfallen. Der frühere Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD, inzwischen Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – LfDI) hat zu folgender seit dem 16.12.2014 geltenden DSchG-Regelung § 3a Landesamt für Denkmalpflege Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständige Behörde für die fachliche Denkmalpflege. Es unterstützt die Denkmalschutzbehörden in allen Angelegenheiten der fachlichen Denkmalpflege bei der Ausführung dieses Gesetzes. Dabei hat es im Rahmen der Vorgaben der obersten Denkmalschutzbehörde insbesondere die Aufgabe, [...] 5. die zentrale denkmalfachliche Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen und das vom Denkmalschutz umfasste kulturelle Erbe des Landes und die Maßnahmen zu seinem Erhalt in der Öffentlichkeit zu vermitteln,[...] unmissverständlich Folgendes im Anhörungsverfahren zur diesbezüglichen DSchG-Änderung angemerkt: "Die Neuregelung ist Aufgabenzuweisungsnorm und keine datenschutzrechtliche Befugnisnorm, die eine weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten zulassen würde. Sie ist keine datenschutzrechtliche Grundlage für die Veröffentlichung von Denkmallisten oder vergleichbaren Daten im Internet." Da es auch anderweitig keine datenschutzrechtliche Grundlage für eine Veröffentlichung unserer Denkmaldaten im Internet gibt, bleibt nichts anderes übrig, als weiter auf eine DSchG-Novellierung zu warten, die eine Veröffentlichung unserer Denkmaldaten im Internet erlaubt. Daraus folgt mit Blick auf inzwischen Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO iVm § 4 LDSG-Neufassung, dass wir grundsätzlich nur insoweit Daten übermitteln dürfen, als es konkret erforderlich ist (z.B. für Planungen zu Investitionsvorhaben). Insoweit ist daher eine pauschale Übermittlung von Daten zu Kulturdenkmalen ohne einen solch konkreten Bedarf in der Regel nicht zulässig. Daher ist uns eine Übermittlung der Daten gem. Ihrer Anfrage nicht möglich. Mit einer Veröffentlichung meiner Antwort unter https://fragdenstaat.de bin ich nicht einverstanden und widerspreche daher einer solchen ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kulturdenkmale der Gemeinde Eschelbronn“ [#136385] [#136385]
Datum
6. Mai 2019 15:37
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG) und möchte Sie gerne fragen, ob sie die dort zitierte Auffassung ihres Vorgängers teilen. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/136385 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht mit Verweis auf den Datenschutz abgelehnt, da es sich bei den angeforderten Informationen nicht um personenbezogene Daten handelt. Während die Denkmalbehörden anderer Bundesländer ihre Denkmallisten – teilweise sogar unter einer freien Lizenz oder über Open-Data-Portale – der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, handelt es sich bei Baden-Württemberg um das derzeit einzige deutsche Bundesland, das diese Informationen aus vermeintlich datenschutzrelevanten Aspekten unter Verschluss hält. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 136385.pdf Anfragenr: 136385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Kulturdenkmale der Gemeinde Eschelbronn“ [#136385] [#136385]
Datum
6. Mai 2019 15:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in möglicherweise scheint meine Bitte um Vermittlung vom 6. Mai 2019 in Vergessenheit g…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Kulturdenkmale der Gemeinde Eschelbronn“ [#136385] [#136385]
Datum
26. Juli 2019 11:19
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in möglicherweise scheint meine Bitte um Vermittlung vom 6. Mai 2019 in Vergessenheit geraten zu sein. Ich möchte Sie daher bitten, mich über den Stand der Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 136385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: SPAM-Verdacht BITBW: AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Kulturdenkmale der Gemeinde Eschelbronn“ [#136385] [#136385]
Datum
26. Juli 2019 11:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben zu Thema. Mit freundlic…
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